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Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die Prüfung des am 5. Oktober 2018 eingereichten Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“  stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 16. November 2018 bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am 31. Januar 2019 und endet am 13. Februar 2019.

Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent (ca. 950.000) der Stimmberechtigten unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren muss anschließend dem Landtag zugeleitet werden. Lehnt dieser den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, kommt es zu einem Volksentscheid, wie es bereits 2007 beim Bayerischen Nichtraucherschutz geschah.

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