section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Im Gemeindebereich Nittendorf, LKR. Regensburg, wurden im November 2018 drei tote Biber in der Schwarzen Laber angeschwemmt. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese durch eine unbekannte Person getötet wurden. Die Polizei zog zur Klärung der genauen Umstände Experten hinzu und erhofft sich Hinweise aus der Bevölkerung.

Im Zeitraum von Sonntag, 04.11.2018, bis Montag, 26.11.2018, flutete der Donauzufluss zwischen Eichhofen und Schönhofen an jeweils unterschiedlichen Tagen insgesamt drei leblose Biber an, die sich im Bereich einer Staustelle verfingen. Als ein aufmerksamer Anwohner am 26.11.2018 eines der Tiere feststellte, alarmierte er die Polizei. Bei der ersten Begutachtung eines der verendeten Nagetiere stellten die Beamten der Polizeiinspektion Nittendorf äußerliche Verletzungen fest, die auf einen möglichen Beschuss hindeuteten. Zwei der toten Tiere wurden aufgefunden und sichergestellt.

Ein Experte der Veterinär-Pathologie in Erlangen untersuchte zwischenzeitlich die beiden verendeten Biber. Dieser schließt in einer ersten Stellungnahme aus, dass die Biber erschossen wurden. Weitere Untersuchungen sollen nun Todesursache und -zeitpunkt klären.

Nachdem an der Fundstelle in den Vorwochen noch zwei weitere tote Biber aufgefunden wurden, leitete die Nittendorfer Polizei in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg und dem zuständigen Landratsamt Regensburg umfangreiche Untersuchungen und Ermittlungen ein. Die Polizei ermittelt in alle Richtungen. Insbesondere wird auch geprüft, ob Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorliegen.

Wer in diesem Zusammenhang Feststellungen zu möglichen illegalen Tötung treffen konnte, wird dringend gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 09404/9514-0 an die Polizeiinspektion Nittendorf oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Wie weit die Biber leblos in der Schwarzen Laber getrieben sind, ist bislang unbekannt. Aufgrund der typischen Lebensweise des Bibers kann jedoch davon ausgegangen werden, dass am ursprünglichen Lebensraum seither keine typischen Aktivitäten, wie etwa das Anstauen von Wasser oder das Bauen von Dämmen, beobachtet werden können. Um eingrenzen zu können, wo die Tiere möglicherweise sesshaft waren, bittet die Polizeiinspektion Nittendorf insbesondere auch hierzu um sachdienliche Hinweise.

Biber stehen unter Naturschutz. Beim Fangen, Verletzen oder Töten eines Bibers kann je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 65.000€ verhängt werden.

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben