Prozess gegen Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung
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Nachdem eine Österreicherin sich mit einer Krebsdiagnose konfrontiert sah, begab sie sich 2009 in Behandlung bei einem Amberger Heilpraktiker. Der Angeklagte behauptete, die Diagnose sei falsch. Vier Jahre später starb die Frau. Nun musste sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht Kelheim und dem Regensburger Landgericht verantworten.
Schulmediziner hatten bei der Frau aus Österreich eine Wucherung in einer Milchdrüse der Brust festgestellt. Auf Empfehlung suchte die Kranke den Angeklagten auf, um eine zweite Meinung einzuholen. Der ehemalige Betreiber einer Regensburger Apotheke hatte sich als Heilpraktiker im Landkreis Kelheim selbstständig gemacht.
Zweite Diagnose erfolgt per Pendel
Als die Frau vor zehn Jahren vom Angeklagten untersucht wurde, verwendete dieser einen „Biotensor“. Dabei handelt es sich um eine Art Pendel. Vor Gericht sagte der Mann aus, das Urteil des Tensors über den Arztbericht gehalten zu haben, berichtet die Mittelbayerische. Mit Hilfe dieser Methode meinte der Angeklagte festgestellt zu haben, dass seine Patientin nicht unter Krebs leide. Fortan kurierte er die Frau mittels homöopathischer Mittel unter anderem wegen einer Entzündung. Sie verstarb im April 2013.
Erstes Urteil verhängt Freiheitsstrafe und Berufsverbot
Im März 2018 wurde der 69-Jährige vom Amtsgericht Kelheim wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Als Folge wurden eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, sowie eine fünfjährige Sperrung der Berufsausübung verhängt. Nachdem der Angeklagte in Berufung ging, wurden nochmals fünf Verhandlungstage angesetzt. Die Verteidigung des Heilpraktikers plädiert auf Freispruch oder eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Das Urteil soll noch diesen Monat durch das Landgericht Regensburg gefällt werden.