Fünf Jahre Haft im Sushimesser-Prozess
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Nachdem er seinem Pächter im Januar die Kehle mit einem Sushimesser durchgeschnitten hatte, musste sich ein Regensburger Gastronom vor dem ansässigen Landgericht verantworten. Heute fiel das Urteil: Fünf Jahre Haft aufgrund von gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitstrafe von sieben Jahren gefordert. Der Vorwurf war versuchter Totschlag. Das Opfer hingegen forderte eine Verurteilung wegen versuchten Mords aus Heimtücke.
Zwar ging das Gericht ebenfalls von einer Tötungsabsicht aus, allerdings soll der Angeklagte Reue gezeigt haben. So ließ er zu, dass sein Sohn dem Opfer Erste Hilfe leistete und bat um Entschuldigung. Daher wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren im Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte nahm sein Urteil gelassen hin, so die dpa.
Notoperation wegen Schnittwunde an der Kehle
Der Gastronom hatte sich mit seinem Pächter auf einer Gesellschafterversammlung gestritten. Als Folge zückte er ein Sushimesser und versah sein Opfer mit einer 22 Zentimeter langen Wunde an der Kehle. Der Verwundete verlor eineinhalb Liter Blut, da unter anderem auch eine Arterie durchtrennt wurde. Durch die Notoperation überlebte der Mann den Angriff, leidet seitdem jedoch unter Angstzuständen.