Nach Wolbergs-Prozess: Abhörpraxis wird überprüft
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Die Justizbehörden ziehen Konsequenzen aus den Vorwürfen gegen die Regensburger Staatsanwaltschaft im ersten Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Die Methode bei der Telefonkommunikationsüberwachung (TKÜ) soll nun von einer neu gebildeten Arbeitsgruppe überprüft werden.
Wie Sprecher vom Justizministerium und der Generalanwaltschaft mitteilen, soll die Arbeitsgruppe überdies die Abläufe der Telefonkommunikationsüberwachung (TKÜ) verbessern. Hintergrund ist die Kritik am Umgang mit abgehörten Telefonaten während des ersten Prozesseses rund um Joachim Wolbergs. Die Vorwürfe kamen allerdings nicht nur vonseiten des angeklagten suspendierten Oberbürgermeisters und dessen Anwälte, sondern auch vom Gericht selbst.
Probleme bei Kernbereichsgesprächen sollen gelöst werden
Konkret arbeitet die Gruppe nun an Lösungen, um etwa Kernbereichsgespräche technisch herausfiltern zu können, ohne dass sie angehört werden müsse. Zu den sogenannten Kernbereichsgesprächen zählen Unterhaltungen zwischen dem Angeklagten oder dem Verdächtigen und seinem Anwalt sowie Privatgespräche. Diese Telefonate und auch E-Mails müssen eigentlich von den Behörden gelöscht werden. Den Ermittlern im ersten Prozess gegen Wolbergs ist dies jedoch nicht immer gelungen.
Auswertung der Telefonate war fehlerhaft
Die Staatsanwälte hatten im laufenden Verfahren auch Telefonate als Beweismittel herangezogen. Bei der Auswertung der Telefonate waren jedoch vermehrt Fehler aufgetreten. Die Generalstaatsanwaltschaft führt dies auf die unzähligen Datensätze zurück, deren gesamte Auswertung „menschlich kaum machbar“ sei. Deshalb mache sie der Staatsanwaltschaft auf keine Vorwürfe, da die Ermittler versucht hätten, die Auswertung „ordnungsgemäß durchzuführen“, auch wenn das leider nicht immer gelungen sei.