Prozess gegen Wolbergs: Befangenheitsantrag abgelehnt
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Am heutigen Mittwoch wird der zweite Korruptionsprozess gegen den suspendierten Regensburger Bürgermeister Joachim Wolbergs fortgesetzt. Es wird erwartet, dass sich Wolbergs selbst äußert. Ein zuvor gestellter Befangenheitsantrag gegen drei Richter wurde am Dienstag abgelehnt.
Der Befangenheitsantrag, den Wolbergs‘ Verteidiger gegen drei Berufsrichter der fünften Strafkammer gestellt hatte, wurde abgelehnt. Die Begründung der Staatsanwaltschaft teilte ein Gerichtssprecher mit: Da die Strafkammer einen vorangegangenen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens, unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnbergs, abgelehnt hatte, seien keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter aufgekommen.
Verteidigung beantragte Einstellung des Verfahrens
Ein von Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting gestellter Antrag zur Einstellung des Verfahrens war bereits zuvor abgelehnt worden. Die Vorwürfe des zweiten Prozesses seien mit denen des ersten Erfahrens zu sehr verschränkt. Und da ein Angeklagter für dieselbe Tat nicht zweimal verurteilt werden dürfe, müsse das Verfahren gegen Wolbergs eingestellt werden, so Witting. Die Landesgerichtskammer vertrat vor der Eröffnung des zweiten Verfahrens eine ähnliche Auffassung und wollte den Prozess ursprünglich ruhen lassen. Das übergeordnete Oberlandesgericht Nürnberg revidierte jedoch den Beschluss und die Staatsanwaltschaft konnte die Anklage stellen.
Prozess wird fortgesetzt
Joachim Wolbergs muss sich also erneut im Zusammenhang mit Parteispenden und Vorteilsnahme verantworten. Der Prozess wird am heutigen Mittwoch wie geplant fortgesetzt. Unter anderem wird erwartet, dass sich die Verteidigung und der Angeklagte selbst äußern. Wolbergs war im ersten Prozess in zwei Fällen wegen Vorteilsnahme verurteilt worden. Von einer Strafe sah das Gericht jedoch ab.