Bewährungs- und Geldstrafen für Regensburger Gastronomen
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Am Regensburger Landgericht wurden zwei Gastronomen wegen der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben verurteilt. Sie erhielten Bewährungsstrafen sowie Geldstrafen.
Der Prozess vor dem Landgericht Regensburg gegen zwei Gastronomen ging am Donnerstag zu Ende. Beide Angeklagten wurden zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt.
Ein Angeklagter wurde vom Landgericht zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von knapp 12.000 Euro. Der zweite Angeklagte erhielt ein Jahr und vier Monate auf Bewährung und zudem eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro. Da beide Gastronomen bereits einen großen Teil der hinterzogenen Steuern nachgezahlt haben, fiel die Strafe vom Gericht milder aus.
Ursprünglich waren 18 Verhandlungstage angesetzt, und es wurde ein Mammut-Prozess erwartet. Da es jedoch eine Verständigung gab, konnte die Beweisaufnahme gerafft werden. Zudem musste nur ein Bruchteil der angedachten 50 Zeugen vor Gericht aussagen.
Steuern und Sozialabgaben im großen Stil veruntreut
Die beiden Wirte wurden wegen der gemeinsamen Unterschlagung von Sozialabgaben und der gemeinsamen Steuerhinterziehung verurteilt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen sie rund 320.000 Euro an Umsatzsteuer und 115.000 Euro an Einkommensteuer unterschlagen haben. Neben einer davon unabhängigen, zusätzlichen Hinterziehung der Einkommenssteuer in Höhe von 50.000 Euro listet die Staatsanwaltschaft 244 Fälle von nicht gezahlten Sozialabgaben auf. In insgesamt vier Betrieben sollen die Angeklagten sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der sozialversicherungspflichtigen Angestellten nicht an den Fiskus abgetreten haben. Die Unterschlagungssumme belief sich hierbei auf über 600.000 Euro.