Hilfe für gewaltbetroffene Frauen in der Corona-Krise
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Durch die aktuell gestiegene Nähe im häuslichen Bereich können sich Konflikte zwischen Partnern verstärken. Das bayerische Familienministerium will deshalb gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder schützen.
„Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder müssen auch weiterhin und gerade jetzt zuverlässig unsere Hilfe erhalten“, so Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner. „Das bedeutet: Selbstverständlich kann trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen die eigene Wohnung verlassen werden, um Hilfsangebote aufzusuchen!“ Der Freistaat habe ein gut funktionierendes, flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten wie Ehe- und Familienberatungsstellen sowie Erziehungsberatungsstellen.
Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Rufnummern stehen zur Verfügung
Geht es nicht nur um Konflikte, sondern um häusliche Gewalt, stehen die 33 speziellen staatlich geförderten Fachberatungsstellen allen Frauen zur Verfügung, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Außerdem ist das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 - 116 016 erreichbar. Auch online können sich Betroffene beraten und unterstützen lassen. Die Unterstützung ist anonym, kostenlos und findet an 365 Tage im Jahr rund um die Uhr statt.
Wenn die Fälle häuslicher Gewalt zunehmen und es notwendig wird, Opfer und Täter voneinander zu trennen, greift zunächst die Polizei ein. Dies bedeutet: Wenn möglich, werden die Täter der Wohnung verwiesen.
Sollte das Opfer die gemeinsame Wohnung verlassen müssen, prüft das Sozialministerium derzeit, inwiefern zusätzliche Unterbringungskapazitäten geschaffen werden können. Dabei werden auch die Kommunalen Spitzenverbände eingebunden, da es in erster Linie Aufgabe der Kommunen ist, Hilfsangeboten für betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung zu stellen. Dabei ist auch zu klären, welche Arten von Unterkünften überhaupt vor Ort und für diese spezielle Zielgruppe geeignet sind.