Frühlingssonne weckt Ausflugslaune: Doch was ist erlaubt?
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Der Wetterbericht verspricht für Regensburg am Sonntag Sonne satt bei milden 18 Grad. Eigentlich perfektes Ausflugswetter. Doch ist das in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen überhaupt erlaubt oder drohen bei einem Ausflug ins Grüne und einer Spritztour mit dem Motorrad hohe Geldbußen?
Pünktlich zu den Osterferien ist der Frühling angekommen und noch dazu in seiner vollsten Pracht. Auch in Regensburg soll es am Sonntag strahlenden Sonnenschein und warme Temperaturen geben. Viele Menschen zieht es bei diesem Wetter in die freie Natur – wären da nicht die geltenden Ausgangsbeschränkungen, nach denen man die eigenen vier Wände nur bei triftigen Gründen verlassen darf.
Spaziergang mit Picknick?
Ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, ist Bewegung. Egal ob Sport oder Spazieren gehen – an der frischen Luft ist beides erlaubt. Allerdings darf man sich draußen nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder dem Lebenspartner bewegen. Sich mit Freunden oder anderen Familien zu treffen, noch dazu ohne den nötigen Mindestabstand, ist nicht erlaubt.
Das Bayerische Staatsministerium weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass längere Aufenthalte im Freien, etwa für ein Picknick im Park oder ein Sonnenbad auf einer Parkbank nicht erlaubt sind. Nach der Bewegung an der frischen Luft sollte man zügig zurück in die eigene Wohnung gehen.
Ausflug in die Berge?
So sehr das Wetter in die weite Natur und in die Berge lockt, beides sollte man vermeiden. Bewegung an der frischen Luft sollte man nur in der unmittelbaren näheren Umgebung durchführen. Um jedoch gerade die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und das Gesundheitssystem nicht mit möglichen Unfällen zusätzlich zu belasten, rät das Bayerische Staatsministerium dringend davon ab, am Wochenende Ausflüge in die Berge zu unternehmen, auch wenn es eigentlich nicht verboten ist.
Spritztour mit Eis in der Sonne?
So sehr das Wetter auch zum Cruisen mit dem Cabrio oder dem Motorrad einladen, private Spritztouren sind nicht erlaubt. Etwas besser sieht es da mit einem Eis in der Sonne aus. Denn das ist nicht verboten. Man darf sich zum Beispiel während eines Spaziergangs ein Eis an einer geöffneten Eisdiele mitnehmen. Aber auch hier muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Essen sollte man das Eis auch nicht in der Nähe der Eisdiele, da es ansonsten gerade bei schönem Wetter zu Menschenansammlungen vor der Eisdiele kommen kann und dann die Einhaltung des Mindestabstands kaum noch möglich wäre.