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Der Freistaat Bayern unterstützt alle kreisfreien Städte und Landkreise mit jeweils 60.000 Euro bei der Koordinierung von ehrenamtlichem Engagement in der Corona-Krise. Die Stadt Regensburg will einen Großteil der Gelder an gemeinnützige Organisationen und Vereine weitergeben, die in der Corona-Krise ehrenamtliche Unterstützung leisten.

Zahlreiche Organisationen, Vereine und Initiativen engagieren sich auf ehrenamtlicher Basis und leisten mit unterschiedlichsten Angeboten eine Unterstützung für die Bürger in der Corona-Krise. Die Stadt Regensburg unterstützt dieses Engagement und stellt bis zu 40.000 Euro von dem Pauschalbetrag des Freistaats zur Verfügung. Damit sollen insbesondere die Auslagen zur Durchführung des ehrenamtlichen Engagements gedeckt werden. „Die Hilfsbereitschaft der Regensburgerinnen und Regensburger ist überwältigend. Das zeigt wieder einmal, dass wir in unserer Stadt füreinander da sind und niemanden alleine lassen“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.

Kostenerstattung in Höhe von 2.500 Euro möglich

Um den Vereinen die Arbeit zu erleichtern, wolle man ihnen die entstandenen Kosten ersetzen. Für jedes Projekt ist eine Kostenerstattung in Höhe von maximal 2.500 Euro möglich. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind unter www.regensburg.de/ehrenamt zu finden. Für Rückfragen steht das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon 507-2252 zur Verfügung.

Freistaat unterstützt Landkreise und Städte

Um vor allem älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen die Unterstützung in ihrem zu Hause zu bieten, die sie durch die Ausbreitung des Coronavirus benötigen, arbeiten Freistaat Bayern, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Hauptamtliche und ehrenamtlich Engagierte in den Organisationen und Verbänden eng zusammen. Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte koordinieren diese Hilfen gemeindeübergreifend. Das Bayerische Sozialministerium unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Koordinierung mit einem Pauschalbetrag von 60.000 Euro.

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