Wolbergs wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen
- Details
- Kategorie: Panorama
- | filterVERLAG
Im zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs ist das Urteil gefallen: Regensburgs Ex-OB wurde der Bestechlichkeit schuldig gesprochen und zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der mitangeklagte Bauunternehmer Ferdinand Schmack ist schuldig der Bestechung und erhielt vom Gericht eine Geldstrafe über 70 Tagessätze zu je 900 Euro.
Ein Jahr auf Bewährung wegen Bestechlichkeit – das Landgericht Regensburg hat am Mittwochmorgen Joachim Wolbergs im zweiten Prozess gegen ihn für schuldig befunden. Schmack wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 63.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für Wolbergs ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung gefordert, für Schmack ein Jahr und vier Monate auf Bewährung.
Neben Schmack und Wolbergs saßen zu Prozessbeginn noch zwei weitere Bauunternehmer mit auf der Anklagebank. Einer von ihnen nahm die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an, das Verfahren des anderen wurde abgetrennt. Er wurde bereits Anfang des Jahres zu einer Geldstrafe wegen Bestechung verurteilt.
Erster Prozess endete straffrei
Wolbergs hatte seine Unschuld auch im zweiten Prozess stets beteuert und betont, dass er sich nicht habe beeinflussen lassen. Zudem warf er der Staatsanwaltschaft wiederholt einseitige Ermittlungen vor. Kimmerl sah das in seiner Begründung anders. Auch die Aufspaltung des Verfahrens sei nach Meinung des Vorsitzenden Richters nicht willkürlich erfolgt.
Der zweite Prozess gegen Wolbergs lief seit Oktober 2019. Angeklagt war der frühere Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue. Laut Staatsanwaltschaft soll Wolbergs für Wahlkampfspenden Bauprojekte der mitangeklagten Bauunternehmer gefördert haben.
Im ersten Prozess sah das Gericht zwar von einer Strafe ab, Wolbergs wurde im Juli 2019 aber dennoch wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt. In allen weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen.
Bildquelle:
Kamerafoto / filterVERLAG |