Verschärfte Corona-Maßnahmen: Das ändert sich
- Details
- Kategorie: Panorama
- | filterVERLAG
Um die steigendenden Infektionszahlen wieder zu senken und einen zweiten Lockdown zu verhindern, haben sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der bestehenden Corona-Maßnahmen verständigt. In einigen Punkten geht Bayern aber weiterhin einen Sonderweg.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag auf eine Verschärfung der geltenden Corona-Regeln. Hintergrund sind die steigenden Infektionszahlen in Deutschland, die mit Hilfe der verschärften Maßnahmen wieder gesenkt werden sollen. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel werde es deshalb vorerst keine zusätzlichen Lockerungen geben.
Reiserückkehrer
Merkel sagte am Donnerstag auf der Pressekonferenz, dass zwei Prozent der Rückkehrer aus Risikogebieten positiv getestet wurden. Aus Nicht-Risikogebieten würden aber nicht viele Reisende infiziert zurückkehren, weshalb der kostenlose Corona-Test für diese Rückkehrer am 15. September endet. In Bayern gibt es die Gratis-Tests an bayerischen Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen für Reisende aus Nicht-Risikogebieten allerdings noch mindestens bis zum 1. Oktober.
Die Bundesregierung will außerdem eine Rechtsregelung ändern: Demnach soll es keine Entschädigung für einen Einkommensausfall geben, wenn eine vermeidbare Reise in ein schon vor Reiseantritt bekanntes Risikogebiet angetreten wird.
Quarantäne
Die häusliche Quarantäne soll stärker kontrolliert werden. „Möglichst“ ab dem 1. Oktober 2020 soll für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Pflicht zur häuslichen Quarantäne für die Dauer von fünf Tagen gelten. Aufgehoben werden kann die Quarantäne frühestens durch einen negativen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr. Bei einem Verstoß gegen die Quarantänepflicht drohen in Bayern Bußgelder in Höhe von 2.000 Euro.
Private Feiern
Von einer erneuten Reduzierung der Gästezahl auf privaten Feiern sahen Bund und Länder am Donnerstag ab. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gab aber zu, dass ihm private Partys große Sorgen bereiten würden, weshalb er einen Appell an die Eigenverantwortung aller Feiernden richtete und zugleich vor zu großem Leichtsinn warnte. Die Zahlen seien laut Söder „zu früh zu hoch“. Weiterhin bleiben bei privaten Feiern in Bayern in geschlossenen Räumen 100 Personen erlaubt, im Freien 200 Personen.
Großveranstaltungen
Bundesweit bleiben Großveranstaltungen wie Volksfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder Konzerte bis zum 31. Dezember 2020 verboten – auch in Bayern. Bund und Länder hatten am Donnerstag das Verbot von Großveranstaltungen um weitere zwei Monate verlängert. Ob diese Regelung auch für Christkindlmärkte und Karneval gilt, ist noch nicht abschließend geklärt. Mit Blick auf Zuschauer bei Sportveranstaltungen soll eine Arbeitsgruppe bis Ende Oktober probate Maßnahmen vorschlagen.
Schule
Gesetzlich Versicherte sollen sich pro Kind fünf Tage entgeltbezahlt freistellen lassen können, um sich um ein krankes Kind kümmern zu können. Alleinerziehenden sollen zehn Tage gewährt werden.
Bußgelder
Mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt wird in allen Bundesländern bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro fällig werden. In Bayern liegt das Bußgeld jedoch weitaus höher: Wer in Bayern in Geschäften oder in der Bahn keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, muss 250 Euro zahlen, sofern es kein Versehen war. Verstößt jemand mehrmals gegen die Maskenpflicht können Bußgelder in Höhe von 500 Euro anfallen.