Urteil im Prozess Baumer: lebenslange Haftstrafe für Verlobten
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Im dreimonatigen Indizienprozess um die Ermordung von Maria Baumer wurde der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Beim Verurteilten handelt es sich um den ehemals Verlobten des Mordopfers.
Bereits vor rund sieben Jahren wurde Maria Baumer tot im Kreuther Forst aufgefunden. Nun sprach das Schwurgericht am Amtsgericht Regensburg in einem aufwendigen Indizienprozess ihren früheren Verlobten des Mordes schuldig und verhängte am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Mordmerkmale erfüllt
Die Richter gelangten zur Überzeugung, dass der heute 36-Jährige seine Verlobte in der Nacht vom 25. auf 26. Mai 2012 eine tödliche Dosis des Beruhigungsmittels Lorazepam und des Schmerzmittels Tramadol eingeflößt hatte, woraufhin diese verstarb. Der Angeklagte hatte dabei sowohl – giftmordtypisch – in Heimtücke als auch aus niederen Beweggründen gehandelt, weshalb laut Gericht zwei Mordmerkmale erfüllt seien. Als handlungsleitendes Tötungsmotiv identifizierte die Schwurkammer den Wunsch des Angeklagten, sich ohne Gesichtsverlust aus seiner Verlobung mit dem Opfer zu lösen, um den Weg zu einer Beziehung mit einer Patientin freizumachen, die er als Krankenpfleger betreut hatte.
Den perfekten Mord im Internet gesucht
Das Gericht schlussfolgerte die Ermordung von Maria Baumer durch ihren ehemaligen Verlobten aus einer Gesamtschau diverser Indizien. Als wesentlich erachtete das Gericht sowohl die Tatsache, dass der Angeklagte an seinem Arbeitsplatz Zugang zu den Wirkstoffen hatte, die an der Verstorbenen nachgewiesenen wurden, als auch den Befund, dass der Angeklagte bereits früher im Zusammenhang mit der heimlichen Verabreichung von Lorazepam strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Ebenso hatte der Verurteilte nur wenige Tage vor dem Tod seiner Verlobten eine Internetrecherche mit den Suchbegriffen „lorazepam letale dosis“ und „der perfekte mord“ durchgeführt.
Revision angekündigt
Die Verkündung des Urteils nahm der Angeklagte ohne Regung zur Kenntnis. Dieser hatte das Tötungsdelikt geleugnet, im Lauf des Prozesses aber eingeräumt, Maria Baumers Leiche am Fundort vergraben und ein Verschwinden vorgetäuscht zu haben, um nicht mit ihrem Tod in Verbindung gebracht zu werden. Die Medikamente habe der Angeklagte selbst eingenommen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und nach Verlesung des Urteils angekündigt, in Revision zu gehen.