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Die Corona-Neuinfektionen in Regensburg sind weiterhin zu hoch. Die Stadt nähert sich mittlerweile sogar dem Signalwert 50. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten in Regensburg nun strengere Regeln – inklusive einer Maskenpflicht für bestimmte Plätze.  

Seit einer Woche übersteigt der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in Regensburg kontinuierlich den Signalwert von 35. Laut dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) lag er am Freitag bei 45,07. Seit Samstag gelten für Regensburg deshalb strengere Regeln.  

1. Erweiterte Maskenpflicht

Für folgende öffentliche Orte gilt von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr eine Maskenpflicht: 

In Fußgängerzonen 
  • Kohlenmarkt –Rathausplatz –Neue Waaggasse –Haidplatz –Weingasse
  • Zieroldsplatz, Roter Herzfleck
  • Untere Bachgasse –Waaggäßchen –Hinter der Grieb –Vor der Grieb
  • Tändlergasse, Kramgasse
  • Pfauengasse –Weiße-Lilien-Straße –Drei-Helm-Gasse –Frauenbergl –Salzburger Gasse
  • Schwarze-Bären-Straße –Kapellengasse –Königsstraße, West-und Mittelteil
  • Maximilianstraße, Mittelteil
  • -Kassians-Platz –Vier-Eimer-Gasse –Simadergasse –Fröhliche-Türken-Straße, Nordteil
  • Hunnenplatz
  • Brückstraße, Nordteil
  • Weiße-Lamm-Gasse, Vorplatz Historische Wurstkuchl
 An den Plätzen und einzelne Gassen
  • Domplatz, Domstraße, Krauterermarkt
  • Neupfarrplatz,Residenzstraße
  • Bismarckplatz
  • Arnulfsplatz
  • Gesandtenstraße –Rote-Hahnen-Gasse –Ludwigstraße
  • Dachauplatz, Aufenthaltsfläche Brunnenanlage
  • Ernst-Reuter-Platz, westlicher Bereich
  • Bahnhofsvorplatz
 An den Brücken
  • Steinerne Brücke
  • Eiserne Brücke
  • Eiserner Steg
2. Gastronomie und Alkohol

Die Abgabe von Speisen und Getränken in Gastronomiebetrieben zum Verzehr an Ort und Stelle ist von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt. Auch an anderen Verkaufsstellen wie Tankstellen darf zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr kein Alkohol verkauft werden.

Für folgende öffentliche Plätze wird ein Alkoholverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr ausgesprochen:
  • Bismarckplatz
  • Neupfarrplatz
  • Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)
  • Haidplatz
Eine Karte mit allen Bereichen finden Sie hier

3. Private Feiern und Kontaktbeschränkungen 

Private Feiern und Veranstaltungen sowie Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und Grundstücken werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt.

4. Geltungsdauer


Die strengeren Regeln gelten vorerst bis Sonntag, 25. Oktober 2020. Sollte der Frühwarnwert innerhalb dieses Zeitraums nicht unterschritten werden, werden die Maßnahmen automatisch verlängert, so die Stadt. Beim Überschreiten der kritischen Marke von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt ein verschärftes Alkoholverbot  von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie weiter verschärfte Kontaktbeschränkungen - zwei Hausstände oder maximal fünf Personen.

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