Bayern führt FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel ein
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Ab 18. Januar gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen.
Mit Blick auf die weiterhin hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat das bayerische Kabinett am Dienstag eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel beschlossen. In Kraft tritt diese neue Maßnahme im Kampf gegen das Coronavirus ab Montag, 18. Januar.
Community-Masken würden dem Schutz der anderen dienen, FFP2-Maske aber auch einen selber schützten, so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Er betonte zugleich, dass die Verfügbarkeit im Handel ausreichend gewährleistet sei.
Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sprach sich für eine FFP2-Maskenpflicht aus, da sie die Ansteckungsgefahr auf ein Minimum reduziere. „Niemand käme beispielsweise auf die Idee, einen Corona-Rachenabstrich mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung vorzunehmen. Bei Verwendung hochwertiger FFP2/FFP3-Masken geht man davon aus, dass selbst in dieser gefährlichen Situation der Maskenträger ausreichend geschützt ist“, so Aiwanger am Dienstag. Perspektivisch sei dies auch eine Chance für die Wiederöffnung des Einzelhandels nach dem Lockdown.
Die bislang ergriffenen Corona-Maßnahmen haben auch in Bayern noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Der Freistaat zielt auf eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner. Erst ab diesem Inzidenzwert sei eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet, so die bayerische Staatsregierung. Aktuell besonders besorgniserregend sei weiterhin das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden müsse.