Ab 18. Januar gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Einzelhandel. Doch wie erkennen Sie eine echte FFP2-Maske? Ab wie viel Jahren muss sie getragen werden? Sind Alternativen erlaubt? Und wer erhält eine Maske vergünstigt?
Ab Montag, 18. Januar, gilt in Bayern eine Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Einzelhandel. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen. Alle wichtigen Informationen zu FFP2-Masken sowie zur neuen Verordnung lesen Sie hier.
In welchen Bereichen gilt die FFp2-Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht gilt ab Montag, 18. Januar im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel. Da im aktuellen Lockdown viele Geschäfte geschlossen bleiben, sind von dem neuen Beschluss vor allem Supermärkte, Optiker oder Apotheken betroffen. Geahndet werden soll ein Verstoß gegen die neue Maßnahme jedoch erst eine Woche später. Wie die Sanktionen bei einem Verstoß aussehen oder wie hoch ein mögliches Bußgeld ausfallen wird, steht noch nicht fest.
Wen betrifft die FFP2-Maskenplficht?
Tragen müssen die FFP2-Masken alle Menschen ab 15 Jahren. Kinder bis einschließlich 14 Jahre müssen im ÖPNV und im Einzelhandel weiterhin keine FFP2-Maske tragen.
Was bedeutet FFP?
FFP-Masken wurden ursprünglich zum Schutz vor Staub entwickelt. Ausgeschrieben lautet FFP „filtering face pieces“, zu Deutsch: partikelfiltrierende Halbmasken.
Unterschieden werden FFP-Masken nach ihrer Filterleistung:
- FFP1 Masken filtern 80 Prozent der Schadstoffe in der Atemluft
- FFP2 Masken filtern 95 Prozent der Schadstoffe und Aerosole
- FFP3 Masken filtern bis zu 99 Prozent der Schadstoffe und Aerosole
Der Fremdschutz ist aber nur gegeben, wenn die Masken kein Ventil für das Ausatmen besitzen, da solche Masken nur die eingeatmete Luft filtern, jedoch nicht die ausgeatmete Luft. Doch egal ob Fremd- oder Eigenschutz: Mediziner und Wissenschaftler weisen darauf hin, dass auch eine FFP2-Maske keinen 100-prozentigen Schutz vor einer Infektion bieten kann.
Woran erkenne ich, ob eine FFP2-Maske gefälscht oder echt ist?
Generell gilt: Eine FFP2-Maske muss ein CE-Kennzeichen und eine vierstellige Nummer besitzen, die Hinweise auf die zugelassene Prüfstelle gibt und belegt, dass die Maske alle Anforderungen der gültigen Gesetze und Normen erfüllt. Die Nummer einer Prüfstelle kann auch in der NANDO-Datenbank der EU-Kommission überprüft werden.
Hinzu kommt die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009 (Prüfnorm EN 149 mit Jahr und Code der Pürfung), die ebenfalls auf der Verpackung und auf der Maske selbst aufgedruckt sein muss. Anhand dieser Norm wird die Filterleistung des Maskenmaterials mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen dabei mindestens 94 Prozent der Aerosole filtern.
Der Zusatz NR bedeutet, dass die Maske ein einziges Mal getragen werden darf, der Zusatz R, dass sie unter bestimmen Bedingungen mehrmals verwendet werden darf. D zeigt an, dass die Maske die Dolomitstaubprüfung bestanden hat.
Nicht zuletzt sollte der Hersteller auf der Maske aufgedruckt sein.
Wie setze ich die Maske richtig auf?
Die FFP2-Maske sollte eng am Gesicht anliegen, da sie nur richtig filtern kann, wenn sie auch dicht ist. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Maske an den Seiten richtig sitzt und keine Lücken vorhanden sind. Bartträger sollten sich eine Rasur überlegen, da Luft zwischen den Barthaaren ungefiltert hindurchströmen kann. Besonders wichtig ist auch der Sitz auf der Nase. Der Bügel sollte bei jedem Aufsetzen neu fest an den Nasenrücken gedrückt werden, um auch hier Lücken zu vermeiden.
Sind FFP2-Masken wiederverwendbar?
FFP-Masken sind grundsätzlich Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Dennoch werden sie privat oft mehrfach getragen, da sie teurer als herkömmliche Masken und zudem auch nur begrenzt verfügbar sind. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fördert derzeit aber ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, um eine Mehrfachverwendung im privaten Bereich zu prüfen. Die Forscher gehen dabei davon aus, dass bei der Nutzung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch mit einer geringeren Erregerbelastung der FFP2-Masken zu rechnen ist als um Gesundheitswesen.
- Trocknen der Maske im Backofen
Mit dem Verfahren „Trockene Hitze 80°C für 60 Minuten“ kann SARS-CoV-2 vollständig inaktiviert werden. Außerhalb des Backofens ist das saubere Backofenrost/Gitter mit Backpapier zu belegen. Legen Sie die trockene Maske und ein Braten- oder Backofenthermometer auf das Backpapier, belassen es aber noch außerhalb des Ofens. Stellen Sie den Backofen auf 80°C Ober- und Unterhitze (es ist nicht bekannt, ob sich bei Umluft/Heißluft Erreger von der Maske lösen können) ein.
Nach der Vorheizzeit schieben Sie das Rost samt Maske(n) in den Ofen. Achten Sie auf ausreichend Abstand der Masken zu Ober- und Unterboden des Ofens (ca. 10 cm; kleine Öfen sind ungeeignet). Belassen Sie die FFP2-Maske 60 Minuten im geschlossenen Ofen, öffnen Sie diesen bitte nicht zwischendurch. Stellen Sie den Ofen nach 60 Minuten ab und lassen die Maske anschließend auf dem Rost außerhalb des Backofens abkühlen. Die Maske sollte auf diese Art nur fünf Mal wieder aufbereitet und dann im Hausmüll entsorgt werden.
Wenn Sie Masken unterschiedlicher Träger gleichzeitig im Backofen aufbereiten, sind diese für jede Person eindeutig an den Haltebändern zu kennzeichnen (z.B. farbige Markierung oder Transparentklebeband mit Beschriftung). Hängen Sie diese nun an einem Platz auf, an dem nichts Weiteres hängt und keine andere Person mit der Maske in Berührung kommt. Vor der Desinfektion im Ofen durch Hitze, muss die Maske mindestens bis zum nächsten Tag an der Luft trocknen.
- Trocknen bei Raumluft
Nehmen Sie Ihre FFP2-Maske (z.B. die „Montags-Maske“) nach dem Tragen vorsichtig ab, ohne die Vorderseite zu berühren. Hängen Sie diese zum Trocknen an einen Haken. Die Maske muss nun bis zum nächsten Montag dort hängen bleiben und trocknen, bis sie von Ihnen wieder getragen wird. Am nächsten Tag verwenden Sie eine neue Maske, die Sie im Anschluss an einen anderen Haken – z.B. den „Dienstags-Haken“ zur 7-Tages-Trocknung hängen. So verfahren Sie eine ganze Woche, also sieben Tage, bis Sie am darauffolgenden achten Tag (hier Montag) wieder die „Montags-Maske“ tragen können. Danach verfahren Sie wie in der Woche zuvor weiter.
Diesen Trockenzyklus sollten Sie nur fünf Mal wiederholen. Entsorgen Sie die jeweils zum fünften Mal getragene Maske im Hausmüll. Auch wenn Sie merken, dass eine Maske defekt ist, Sie direkt angehustet wurden oder eine Maske besonders beansprucht ist, wird zur direkten Entsorgung auch vor Ablauf der fünf Trockenzyklen geraten.
Wer bekommt FFP2-Masken günstiger oder gratis?
Die bayerische Staatsregierung will 2,5 Millionen FFP2-Masken für bedürftige Bürger kostenlos ausgeben. Jede Person soll zunächst fünf kostenlose Masken erhalten.
Vergünstigt bekommen FFP2-Masken Menschen über 60 Jahre sowie chronisch Erkrankte. Nach der kostenlosen Abholung im Dezember sollen Angehörige dieser Personengruppen nun von der Krankenkasse Gutscheine erhalten und so zweimal je sechs Masken mit einem Eigenanteil von jeweils zwei Euro erwerben können.
Dürfen auch FFP2-Alternativen verwendet werden?
Es sind neben FFP2-Masken auch Masken mit einem vergleichbaren Schutz erlaubt, wie KN95- und N95-Masken. Doch auch bei diesen Masken muss auf die CE-Kennzeichnung mit vierstelligem Code, die Europäische Prüfnorm EN 149 mit Jahr und Code der Prüfung sowie auf den NR- oder R-Zusatz geachtet werden.