Die Bayerische Staatsregierung hat im Zuge der FFP2-Maskenpflicht entschieden, Bedürftigen kostenfreie FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Wie Bedürftige und Angehörige von Pflegebedürftigen in Regensburg an ihre Masken kommen, lesen Sie hier.
Alle Empfänger von laufenden Sozialleistungen – zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit oder Hilfe zum Lebensunterhalt –, die mindestens 15 Jahre alt sind, erhalten in den nächsten Tagen automatisch per Post pro Person fünf FFP2-Masken. Gleiches gilt für Asylbewerber, die außerhalb einer ANKER-Einrichtung leben. Die Verteilung erfolgt über das Sozialamt oder für Empfänger von Arbeitslosengeld II über das Jobcenter.
Obdachlose Menschen bekommen in der städtischen Unterkunft für Obdachlose (UfO) und in der Obdachlosenunterkunft Taunusstraße ihre FFP2-Masken ausgehändigt. Die Verteilung an Asylbewerber in den ANKER-Einrichtungen findet direkt dort durch die für diese Einrichtungen zuständige Regierung der Oberpfalz statt.
„Wir haben Menschen in Regensburg, die sehr wenig Geld haben, die absolut prekär leben. Diese Menschen können sich die FFP2-Masken nicht leisten. Dass der Freistaat das nun übernimmt, ist sehr erfreulich,“ so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.
FFP2-Masken auch für Angehörige von Pflegebedürftigen
Die Stadt organisiert auch die Ausgabe der FFP2-Masken an pflegende Angehörige. Die entsprechenden Masken können in der Stadtteilbücherei Nord im ALEX-Center und in der Stadtteilbücherei Süd im KÖWE-Center zu folgenden Zeiten abgeholt werden:
- Freitag, 22. Januar, von 8.30 bis 16 Uhr
- Samstag, 23. Januar, von 8 bis 12 Uhr
- Montag, 25. Januar, von 8.30 bis 16 Uhr
Bußgelder ab 25. Januar fällig
Seit 18. Januar gilt laut Bayerischer Staatsregierung unter anderem beim Einkaufen (auch bei click & collect), auf Wochenmärkten und im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die sogenannten Community-Masken, selbstgenähte Alltags- oder Behelfsmasken oder der medizinische Mund-Nasen-Schutz sind dort nicht mehr zulässig. Die erste Woche (KW 3) ist aber eine Kulanzwoche: Bußgelder für Bürger, die keine FFP2-Maske tragen, sollen demnach erst ab 25. Januar 2021 erhoben werden.