Nach dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Kraft gesetzt. Der Freistaat will den Kommunen nun wieder lokale Alkoholverbote erlauben.
Eine Privatperson aus Regensburg hat mit einem Eilantrag das Außerkraftsetzen des öffentlichen Alkoholkonsums erwirkt – vorerst. Der bayerische Verwaltungsgerichthof begründete seine Entscheidung damit, dass im Infektionsschutzgesetz das Alkoholverbot nur für bestimmte öffentliche Plätze angesetzt sei. Die Ausdehnung des Alkoholverbots auf die Gesamtfläche Bayerns sei damit nicht zulässig. Gültig ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bis zu einer Entscheidung.
Die bayerische Staatsregierung bedauert die Entscheidung des Senats, da Alkohol einen Teil zum unachtsamen Umgang mit Hygienemaßnahmen beitrage. Deshalb will die Regierung den Kommunen jetzt wieder lokale Verbote erlauben. Kommunen können dann wieder bestimmte Plätze festlegen, an denen der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt ist.
Der Eilantrag gegen die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge, der ebenfalls von der Regensburger Privatperson gestellt wurde, wurde vom Senat als unzulässig abgewiesen. Der Grund: Die Regelung betreffe den Antragsteller aktuell nicht, da Regensburg unter der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 liege und die Maßnahme damit nicht greife.
Alkoholverbot gekippt
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