Verwaltungsgerichtshof kippt 15-Kilometer-Regel
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Nach einem Eilantrag aus Passau hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 15-Kilometer-Regel im Freistaat gekippt. Die FFP2-Maskenpflicht hat das Gericht jedoch bestätigt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit hat das Gericht dem Eilantrag des SPD-Landtagsabgeordneten Christian Flisek aus Passau stattgegeben.
Das Verbot verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit, so die Begründung des Gerichts. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometer um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-Kilometer-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug. Die Entscheidung des Senats gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Den Eilantrag gegen die Befugnis der betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge zu verhängen, hat der Senat dagegen abgelehnt. Gegen die Beschlüsse des Senats gibt es keine Rechtsmittel.
FFP2-Maskenpflicht bestätigt
Den Eileintrag einer Privatperson aus dem Regierungsbezirk Schwaben gegen die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und ÖPNV hat das Gericht am Dienstag ebenfalls zurückgewiesen. FFP2-Masken böten voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz. Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Bedenken. Gesundheitsgefährdungen seien insbesondere wegen der regelmäßig begrenzten zeitlichen Tragedauer nicht zu erwarten.
Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die Anschaffung der Masken zumutbar. Offengelassen hat der Senat die Frage, ob aus der Verpflichtung zur Nutzung von FFP2-Masken sozialhilferechtliche Ansprüche für Bedürftige entstehen können.