Geflügelpest breitet sich weiter aus
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Bayernweit wurden bislang vier Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt. Auch ein Vogelgrippeausbruch in einem Hausgeflügelbestand wurde bestätigt. Die Stadt Regensburg erhöht nun die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände.
Bayernweit sind bislang vier Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden (Landkreise Starnberg, Passau, Landsberg am Lech und Haßberge). Mittlerweile wurde auch ein einzelner Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth amtlich bestätigt. Aus diesem Grund gibt es bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände. Durch diese Maßnahmen soll Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden und so eine Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände verhindert werden.
Sicherheitsmaßnahmen für Regensburg
Für das Stadtgebiet Regensburg bedeutet dies unter anderem, dass Geflügelstallungen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden müssen, Schutzkleidung getragen werden muss und strikte Reinigungs-, Desinfektions- sowie weitere Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Außerdem wird für bestimmte Wildvögel ein allgemeines Fütterungsverbot im ganzen Stadtgebiet erlassen.Die erlassene Allgemeinverfügung, in der alle angeordneten Maßnahmen nachgelesen werden können, finden Sie hier.
Eine Pflicht zur Aufstallung des Geflügels gelte derzeit für das Stadtgebiet nicht, so die Stadt. Bei einer weiteren Verschärfung der Seuchenlage sei eine solche Anordnung aber durchaus möglich. Aus diesem Grund bittet das Umweltamt der Stadt Regensburg die Geflügelhalter im Stadtgebiet bereits frühzeitig Überlegungen und Vorbereitungen für den Fall anzustellen, dass die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden muss.
Nicht von Vogel auf Mensch übertragbar
Das aktuelle, für Vögel stark krankmachende Vogelgrippevirus ist nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht von Vogel zu Mensch übertragbar. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes informieren.