Gartenvögel wie Meisen, Spatzen, Amseln oder Rotkehlchen dürfen weiterhin gefüttert werden. Das meldet das Landratsamt Regensburg. Das Fütterungsverbot zum Schutz vor der Geflügelpest bezieht sich nur auf Wildvögel.
Zu den Wildvögeln, die laut Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest nicht gefüttert werden dürfen, zählen etwa Hühnervögel, Puten, Greifvögel, Eulen und Wassergeflügel. Vom Fütterungsverbot betroffen sind zudem Enten und Gänse in den Seen und Flüssen des Landkreises. Sie würden ebenfalls unter die Wildvogeldefinition der Geflügelpest-Schutzverordnung fallen, so das Landratsamt weiter.
Mit einer Allgemeinverfügung wappnet sich der Landkreis gegen die hochansteckende Vogelgrippe, die sich nun auch in Bayern ausbreitet. Seit diesem Dienstag gelten strenge Sicherheitsvorschriften auch für Geflügelhalter mit kleineren Beständen bis zu 1.000 Stück Geflügel – nicht nur für große Zuchtbetriebe. Eine Stallpflicht ist aktuell damit noch nicht verbunden, da bis jetzt keine infizierten Wild- oder Nutzvögel im Landkreis Regensburg nachgewiesen wurden.
Die ganze Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Gartenvögel dürfen weiter gefüttert werden
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