Bayern lockert leicht
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In Bayern werden einige Corona-Maßnahmen gelockert. Betroffen davon sind vor allem die Ausgangssperre, Schulen sowie Friseure. Einzelhandel und Gastronomie müssen sich jedoch weiterhin gedulden.
Der Lockdown wird auch in Bayern bis zum 7. März verlängert. Auch private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die bayerische Staatsregierung hat sich in ihrer Kabinettssitzung am Donnerstag aber dennoch auf ein paar Lockerungen der Corona-Maßnahmen verständigt. So gilt die nächtliche Ausgangssperre ab Montag nur noch in Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100. Grundschulen und Kitas sollen ab dem 22. Februar wieder, allerdings auch hier nur bei einer Inzidenz unter 100.
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
Schulen
Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten gilt weiterhin der Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.
In der Schule sollen klare Schutz- und Hygienevorgaben gelten. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.
Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks werden analog behandelt.
Kitas
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen.
Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Eltern, die ihre Kinder weiterhin zu Hause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.
Dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stellt der Freistaat als einmalige und freiwillige Leistung Masken für den Bedarf von 4 Wochen bereit (rund 3,2 Mio. Masken).
Fahrschulen
Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
Friseure
Frisöre können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen.
Selbsttests für Schulen und Kitas
Mit zusätzlichen Tests sowie mit einem höheren Schutzstandard bei Masken will die Staatsregierung die Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sicher zu gestalten. Hierzu wurde ein Testkonzept erarbeitet, das Selbsttests vorsieht. Sobald diese zur Verfügung stehen, soll das Personal an Schulen und Kitas mit Selbsttests für zwei freiwillige Tests pro Woche ausgestattet werden. Schüler ab 15 Jahren erhalten dann einen freiwilligen Selbsttest pro Woche. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen regelmäßige Reihentests angeboten werden.
Dem an staatlichen Schulen, privaten Förderschulen, Schulen für Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen tätigen Personal werden medizinische Masken („OP-Masken“) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Einzelhandel und Gastronomie bleiben geschlossen
Keine Lockerungen gibt es für die Bereiche Einzelhandel und Gastronomie. Laut Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wollen sich die Ministerpräsidenten ab 3. März zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ein weiteres Vorgehen beim Einzelhandel überlegen.
Merkel hatte nach der Videokonferenz mit den Länderchefs am Mittwoch bereits angekündigt, dass der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner durch die Länder erfolgen könne. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen seien dann gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.
An weiteren Öffnungs- und Lockerungsschritten der Kontaktbeschränkungen sowie von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe würden Bund und Länder derzeit arbeiten. Konkretes gibt es hierzu aber noch nicht.