Berufspendler aus Tschechien und Tirol brauchen amtliche Bescheinigung
- Details
- Kategorie: Panorama
- | filterVERLAG
Wegen der starken Verbreitung der neuen Corona-Virus-Mutationen in Tschechien und Tirol dürfen Grenzpendler ab 17. Februar nur noch nach Deutschland einreisen, wenn sie einer systemrelevanten Arbeit nachgehen. Für die Einreise brauchen sie zudem eine amtliche Bescheinigung.
Grenzpendler und Grenzgänger aus Tschechien und Tirol dürfen ab 17. Februar 2021 nur noch dann nach Deutschland einreisen, wenn sie eine systemrelevante Tätigkeit in einem systemrelevanten Betrieb ausüben. Das teilte das Landratsamt Regensburg mit. Betroffene Unternehmen mit Haupt-Betriebssitz im Landkreis Regensburg sollten sich daher an das Landratsamt Regensburg wenden. Dort werden – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – die entsprechenden Bescheinigungen ausgestellt.
Am 15. und 16. Februar gelten noch Kulanzregelungen. Berufspendler müssen an diesen beiden Tagen bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben. Ab dem 17. Februar 2021 muss aber die amtliche Bescheinigung bei jeder Einreise mitgeführt und auf Verlangen der Kontrollbehörden vorgezeigt werden. „Ansonsten ist ein Grenzübertritt nicht mehr möglich“, so das Landratsamt.
Alle sonstigen Vorschriften, die bisher bereits für die Einreise galten, wie etwa das engmaschige Testkonzept sowie die sogenannte Pendlerquarantäne, gelten weiterhin. Ein Anhaltspunkt, welche Tätigkeiten und Betriebe Systemrelevanz haben können, ergibt sich aus den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs. Dort sind unter anderem Berufe im Gesundheitswesen, Informations- und Kommunikationstechniker, Ingenieure, Berufe in der Lebensmittelherstellung/-verarbeitung, Berufe im Verkehrswesen, Sicherheitsbedienstete oder Berufsfeuerwehrleute genannt.
Betroffene Unternehmen sollten bis 16. Februar 2021, 9 Uhr, das Formular, das auf der Webseite des Landkreises bereitsteht, ausfüllen und per E-Mail anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Nach Prüfung werden die Bescheinigungen unterschrieben und eingescannt per Mail an die Betriebe direkt zurückgesandt.