Prostitution und Beherbergung in Hotel trotz Corona
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Aufgrund mehrerer Hinweise kontrollierten Polizei und Ordnungsdienst ein Hotel in Regensburg. In dem Hotel fand sowohl illegale Prostitution als auch eine illegale Beherbergung von Gästen statt. Dem Betreiber erwarten nun hohe Bußgelder.
In der vergangenen Woche wurde ein Hotel in Regensburg kontrolliert, nachdem mehrere Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen waren. Das teilte die Stadt jetzt mit. Polizei und Ordnungsdienst stellten dabei fest, dass in dem Hotel sowohl illegale Prostitution als auch eine illegale Beherbergung von Hotelgästen stattfand. Beherbergungsbetriebe dürfen aktuell nur Gäste für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke aufnehmen, während Prostitution derzeit untersagt ist.
Alle Prostituierten, die zudem nicht angemeldet waren, und weiteren Gäste werden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und müssen allein deshalb mit einer Regelgeldbuße von mindestens je 250 Euro rechnen. Gegen den Betreiber des Hotels werden mehrere Verfahren eingeleitet. Alleine für die nicht zulässige Aufnahme von Hotelgästen und das Nicht-Führen einer Kontaktnachverfolgungsliste beträgt die Regelgeldbuße mindestens 6.000 Euro.
Das Ordnungsamt wird auch weiterhin mit einem wachsamen Auge die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden, damit die bisher erzielten Erfolge bei den Infektionszahlen nicht leichtfertig verspielt werden.