Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis am 19., 20. und 21. März – und damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen – über 100 lag, gelten ab Dienstag, 23. März, 0 Uhr, für den Landkreis Regensburg verschärfte Corona-Regeln, wie sie für die Inzidenzkategorie „über 100“ vorgesehen sind. Für eine Rückkehr in die niedrigere Inzidenzkategorie „50-100“ wäre Voraussetzung, dass die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 liegen.
Für die Schulen und Kitas gilt dieser 3-Tages-Modus nicht, sondern ein eigener. Hier wird jeweils am Freitag aufgrund des für diesen Tag geltenden RKI-Inzidenzwerts eine Festlegung getroffen, wie der Schul- und Kitabetrieb für die gesamte folgende Woche stattfindet.
Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr
Die Wohnung darf in dieser Zeit nur aus triftigen Gründen verlassen werden:
- medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
- Begleitung Sterbender
- Versorgung von Tieren
- ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Einzelhandel geschlossen
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung zuvor bestellter Waren (Click & Collect) ist möglich. Lebensmittelhandel und einige weitere Geschäfte bleiben geöffnet.
Kulturstätten sind geschlossen
Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen, ebenso Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten. Bibliotheken, Archive und Büchereien bleiben geöffnet.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt
Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote. Instrumental- und Gesangsunterricht (auch Einzelunterricht) in Präsenzform ist untersagt. Auch Tagungen, Kongresse, Messen und vergleichbare Veranstaltungen sind untersagt.
Sport im Außenbereich nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts plus eine Person
Erlaubt ist ausschließlich kontaktfreier Sport im Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (also eigener Haushalt plus eine Person). Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen
Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.