Heute Morgen startete der Prozess gegen Christian Schlegl. Dem ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten werden Beihilfe zur Steuerhinterziehung, uneidliche Falschaussage sowie Verstöße gegen das Parteiengesetzt zur Last gelegt.
Im Jahr 2014 trat Christian Schlegl als Kandidat der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Regensburg an. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten vor, im Rahmen des Wahlkampfs verdeckte Gelder zur Deckung seiner Ausgaben für den Wahlkampf erhalten zu haben.
Strohmänner und Scheinrechnungen für Wahlkampf
Die Herkunft der Gelder soll durch die Organisation eines Strohmannsystems aus unterschiedlichen Firmen und Personen verschleiert worden sein. Laut Staatsanwaltschaft sollen hierbei zum einen verdeckte Kostenübernahmen getätigt, zum anderen Gelder über Strohmannspenden an Christian Schlegl weitergeleitet worden sein. Insgesamt sollen über Strohmannspenden und Scheinrechnungen von unterschiedlichen Unternehmen annähernd 160.000 Euro für den Wahlkampf zur Verfügung gestellt worden sein.Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Falschaussage
Einer der Hauptakteure in diesem Zusammenhang war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der anderweitig verurteilte Thomas D., der im Gegenzug für die vermeintlichen Spenden - wie die anderen Spender auch - Spendenquittungen erhielt und diese für den veranschlagten Zeitraum steuerlich geltend machte. Und das obwohl die gespendeten Gelder nicht freiwillig aus eigenem Privatvermögen stammten, sondern aus extra für den Spendenzweck vorgesehenen, zusätzlichen Lohnauszahlungen.Im Rahmen der Ausstellung von Scheinrechnungen und Strohmannspenden legt die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten Schlegl deswegen auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung in mehreren Fällen sowie Verstöße gegen das Parteiengesetzt zur Last. Da sich der Angeklagte Christian Schlegl als Zeuge im Hauptverfahren gegen Joachim Wolbergs dahingehend äußerte, keine Spenden von Thomas D. erhalten zu haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft zudem uneidliche Falschaussage vor.