Astrazeneca für alle Altersgruppen freigegeben
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Bayern hat den Impfstoff von Astrazeneca in Arztpraxen für alle Erwachsenen ab 18 Jahren freigegeben. Zudem sollen in Bayern schon bald alle Obdachlosen ein Impfangebot erhalten.
In Bayern wurde die Impfpriorisierung bei Astrazeneca aufgehoben. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwochabend mit. Ab sofort können sich auch Menschen unter 60 Jahren bei ihrem Hausarzt mit dem Vakzin impfen lassen.
„Die Ärzte kennen ihre Patienten gut, und wissen, wem sie aus dem Kreis der unter 60-Jährigen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ständigen Impfkommission ein Impfangebot mit diesem Wirkstoff machen können und beraten hierzu ausführlich“, so Holtschek.
Aufgrund sehr seltener Fälle von Blutgerinnseln wird der Impfstoff von Astrazeneca in Deutschland seit Ende März in der Regel nur noch bei Menschen ab 60 Jahren eingesetzt. Nach einer individuellen Risikoanalyse können sich aber auch Menschen ab 18 Jahren weiterhin damit impfen lassen.
Mobile Impfteams sollen Obdachlose impfen
Ab Mai sollen in Bayern auch Obdachlose ein Impfangebot erhalten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag in München hingewiesen. „Obdachlose Menschen sind in der Corona-Pandemie aufgrund ihrer Lebensumstände eine besonders schutzlose Gruppe. Wir wollen deshalb ein flexibles Impfangebot direkt zu diesen Menschen bringen", so Holetschek. Auf der Straße lebende Menschen gehören zur Priorisierungsgruppe drei und haben damit Anspruch auf Impfung mit erhöhter Priorität.
Ab kommender Woche will der Freistaat 6.000 Impfdosen für obdachlose Menschen zur Verfügung stellen. Damit können die Impfzentren Mobile Impfteams direkt zu den Obdachlosen schicken, so der Minister weiter. Diese Impfangebote sollen immer an dem gleichen Ort und zur gleichen Uhrzeit durchgeführt werden, um den Zugang zur Impfung insgesamt zu erleichtern. „Wir werden keine unnötigen bürokratischen Hindernisse schaffen. Ein abgelaufener Personalausweis wird bei niemandem die Impfung verhindern“, so Holetschek.
Um die Impfung auch Wohnungslosen zu ermöglichen, die den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht wie in der Corona-Impfverordnung vorgesehen mit einem Ausweis nachweisen können, hat das Gesundheitsministerium eine Vorlage zur Bestätigung der Unterkunft oder einer vom Wohnungslosen aufgesuchten Wohnungslosenhilfestelle erarbeitet, die als Identitätsnachweis ausreicht.
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Mbruxelle