Bayern hebt Stallpflicht auf
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Die Stallpflicht für Geflügel in Bayern ist ab sofort aufgehoben. Das teilte das Bayerische Umweltministerium mit. Grund seien die rückläufigen Fälle von Geflügelpest.
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr erforderlich. Das teilte das Bayerische Umweltministerium mit.
Ab sofort gebe es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich.
Monitoring von Wildvögeln wird weitergeführt
Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Monitoring von Wildvögeln intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen sei in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden, so das Ministerium weiter.
Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 1.400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Insgesamt wurden bis Ende April in Bayern 57 Fälle bei Wildvögeln und zwölf Haus- und Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen.
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