In Regensburg lag die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag den fünften Tag in Folge unter 50. Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen stehen nun unmittelbar bevor.
In Regensburg lag die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen am Donnerstag bei 24,8 und damit den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 (23.5.: 49,0 / 24.5.: 45,7 / 25.5.: 45,7 / 26.5.: 32,7 / 27.5.: 24,8). Das teilte die Stadt mit. Ab Samstag treten daher weitere Lockerungen in Kraft.
Kontaktbeschränkung und FFP2-Maskenpflicht
- Private Treffen im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind weiterhin nur mit maximal zwei Hausständen und insgesamt fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden bei den fünf Personen nicht mitgezählt. Ehepartner, Lebenspartner und Partner aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bei denen sowohl vollständig geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben vollständig geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
- Die Maskenpflicht besteht weiterhin beim Einkaufen im Einzelhandel und auf Wochenmärkten, bei der Abholung vorab bestellter Waren, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Taxen, in Gottesdiensten sowie beim Arztbesuch. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt diese Verpflichtung.
- Das Verbot von Alkoholkonsum sowie die Maskenpflicht auf besonders belebten Plätzen und Straßen im öffentlichen Raum bleiben weiterhin bestehen. Allerdings darf die Maske abgenommen werden, um im Stehen zu rauchen oder zu essen und zu trinken.
Testpflicht entfällt in folgenden Bereichen:
- Außengastronomie
- Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos
- Kulturelle und sportliche Veranstaltungen unter freiem Himmel. Dabei gilt weiterhin die Obergrenze von 250 Besuchern mit festen Sitzplätzen
- Sport im Innen- und Außenbereich
- Fitnessstudios
- Freibäder
- Flussschifffahrt im Ausflugsverkehr
- Touristische Bahn- und Reisebusverkehre
- Stadt- und Gästeführungen
- Kultur- und Naturführungen im Freien
Ohne Terminbuchung sind zugänglich:
- Außengastronomie
- Einzelhandel
- Museen
- Ausstellungen
- Verwaltungsgebäude
- Kulturstätten
- Zoologische und botanische Gärten
Sport
- In Innenräumen können Erwachsene und Kinder entsprechend der Größe des Raumes und des einzuhaltenden Mindestabstandes von 1,5 Metern kontaktfreien Sport ausüben.
- Im Freien können Erwachsene und Kinder Kontaktsport in Gruppen bis zu 25 Personen ausüben.
- Kontaktsportarten dürfen nur im Freien ausgeübt werden.
- Für den Besuch von Fitnessstudios und Freibädern ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
- Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich.
Einzelhandel
Der gesamte Einzelhandel darf ohne Terminbuchung öffnen. Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich. Es gelten folgende Beschränkungen:
- ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter, drüber hinaus ein Kunde je 20 Quadratmeter
- FFP2-Maskenpflicht gilt in den Verkaufsräumen, den Eingangs- und Wartebereichen, auf dem Verkaufsgelände und auf den zugehörigen Parkplätzen
- für das Personal gilt Maskenpflicht, sofern in den Kassen- und Thekenbereichen der Infektionsschutz nicht durch geeignete Schutzwände gewährleistet ist