In Schwandorf erhielt ein Lehrer einen unfrankierten Karton mit der Aufschrift „Paktetbombe“ nach Hause geliefert. Die umliegenden Häuser wurden im Zuge eines Polizeieinsatzes evakuiert, bis der Zusteller für unerwartete Aufklärung sorgte.
Wie die Polizei Schwandorf mitteilte stellte am Donnerstagmorgen ein 42-jähriger, in Schwandorf wohnender Lehrer vor seinem Einfamilienhaus einen Karton mit der Aufschrift „Paktebombe" fest. Da er dies zunächst für einen schlechten Scherz hielt, stieß er mit einem Fuß gegen den Karton. Dabei bemerkte er, dass sich im Karton ein schwererer Gegenstand befand. Aufgrund dieser Feststellung nahm der Pädagoge die Sache ernst und verständigte die Polizeiinspektion Schwandorf.
Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet
Durch die Polizeibeamten konnte ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem Paket tatsächlich eine Sprengvorrichtung befand. Deshalb wurden die umliegenden Häuser evakuiert und die technische Sondergruppe des Bayerischen Landeskriminalamts mit eingebunden. Noch während der Abklärung mit den Spezialisten des Landeskriminalamts nahm der Polizeieinsatz eine unerwartete Wendung.
Mögliche Diebe sollten abgeschreckt werden
Eine Frau übersandte dem 42-jährigen Mann eine Sprachnachricht, in welcher sie diesem mitteilte, dass sie ihm ein Paket mit Handyzubehör vor die Tür gelegt hatte. Diese Teile hatte der Lehrer zuvor von der Frau über das Internet erworben. Um sich die Versandkosten zu sparen, lieferte die Verkäuferin das Zubehör selbst aus. Jedoch hatte sie dabei die Befürchtung, dass der Karton gestohlen werden könnte und beschriftete den Karton mit dem Wort „Bombendrohung" um mögliche Diebe abzuschrecken.
Strafverfahren eingeleitet
Nachdem dieser Umstand bekannt war, wurde das Paket durch die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf geöffnet und die Aussage der Frau bewahrheitete sich. Zwar konnte sich die Frau durch ihr Verhalten die Versandkosten sparen und mögliche Diebe abschrecken, jedoch wurde gegen sie durch die Polizeibeamten der PI Schwandorf ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wird geprüft, ob sie für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen muss.