Alkoholverbot gekippt
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Das Alkoholverbot in der Innenstadt und Stadtamhof ist gekippt. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Eilantrag zweier Regensburger gegen das Verbot stattgegeben. Der Beschluss befreit bislang nur die Antragsteller vom Alkoholkonsumverbot.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Eilantrag zweier Regensburger gegen das von der Stadt angeordnete Alkoholverbot in der Innenstadt und in Stadtamhof stattgegeben. Der Beschluss befreit jedoch nur die Antragsteller vom Alkoholkonsumverbot, so das Gericht. Zur Begründung der Entscheidung heißt es in einer Pressemitteilung, dass für das flächendeckende Alkoholverbot im gesamten Bereich der Innenstadt und Stadtamhof keine ausreichende Rechtsgrundlage bestehe.
Zwar könne der Konsum von Alkohol an bestimmten öffentlichen Plätzen sowie öffentlichen Orten unter freiem Himmel laut Infektionsschutzgesetz untersagt werden. Dabei müsse die Stadt aber ermitteln, an welchen konkreten Orten mit Ansammlungen größerer Menschenmengen zum Zweck des Alkoholkonsums zu rechnen sei, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werde.
Nicht gestattet sei, den gesamten Bereich der Innenstadt flächendeckend mit einem Alkoholkonsumverbot zu belegen. Komme es zu Verlagerungseffekten, weil die Feiernden auf andere Plätze ausweichen, könne die Stadt das Alkoholkonsumverbot gegebenenfalls auf neu entstehende Hotspots ausdehnen.
Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig.
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