Der Freistaat lockert die Corona-Maßnahmen weiter. Betroffen davon sind vor allem Sport- und Kulturveranstaltungen sowie die Gastronomie und die Maskenpflicht an Schulen.
Die geltenden Corona-Regelungen werden in Bayern bis zum bis zum 28. Juli verlängert. Das hat das Kabinett am Dienstag in seiner Sitzung beschlossen. Dennoch wird es ab 1. Juli weitere Erleichterungen im Freistatt geben.
Sport- und Kulturveranstaltungen
Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
Maskenpflicht an Schulen
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen. In der Grundschulstufe verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Gastronomie
Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1 Uhr statt bisher 24 Uhr zur Verfügung gestellt werden.
Bundesnotbreme entfällt
Aufgrund Bundesrechts entfällt zum 1. Juli 2021 die Bundesnotbremse. Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100. Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden (z. B. Kontaktbeschränkung auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen max. 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor, Testnachweiserfordernisse in Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur).
Bayern lockert weiter
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