Nach dem Beschluss des Regensburger Verwaltungsgerichts hat die Stadt nun Plätze in der Innenstadt mit Alkoholkonsumverbot festgelegt. Welche es sind, lesen Sie hier.
Nachdem das Regensburger Verwaltungsgericht das flächendeckende Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt gekippt hatte, hat die Stadt nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Darin werden öffentliche Plätze der Innenstadt und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel mit einem hohen Menschenaufkommen und einer längeren Verweildauer mit einem Alkoholkonsumverbot versehen. Das Verbot soll im Kampf gegen die Corona-Pandemie helfen.
An diesen Plätzen gilt das Alkoholkonsumverbot:
- Bismarckplatz
- Neupfarrplatz
- Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)
- Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse)
- Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar)
- Stadtamhof
- Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände)
- Weinlände (mit Am Weinmarkt)
- Keplerstraße
- Goldene-Bären-Straße
- Weiße-Lamm-Gasse
- Fischmarkt
Gericht hatte Eilantrag gegen Verbot stattgegeben
Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte am Freitag dem Eilantrag zweier Regensburger gegen das von der Stadt angeordnete Alkoholverbot in der Innenstadt und in Stadtamhof stattgegeben. Der Beschluss befreite jedoch nur die Antragsteller vom Alkoholkonsumverbot. Zur Begründung der Entscheidung hieß es, dass für das flächendeckende Alkoholverbot im gesamten Bereich der Innenstadt und Stadtamhof keine ausreichende Rechtsgrundlage bestehe.