Aktuell sind über 50 Prozent der Bewohner des Landkreises zweifach geimpft. Doch die Impfbereitschaft sinkt drastisch. Sonderaktionen sollen die Impfquote im Landkreis Regensburg noch weiter steigern. Das Impfzentrum in Hemau wird bereits am 5. August aufgrund der geringen Nachfrage geschlossen - weitere folgen.
Die Zahl der vollständig Geimpften im Landkreis hat laut einer Mitteilung des Lankreis Regensburg die 50-Prozent-Marke überstiegen: 98 461 Landkreisbürgerinnen und -bürger sind inzwischen vollständig geimpft. Das entspricht 50,68 Prozent der Gesamtbevölkerung. 109 662 haben mindestens eine Impfdosis erhalten (56,45 Prozent). Insgesamt wurden im Landkreis Regensburg bislang 208 123 Impfdosen verabreicht, davon 106 770 in Hausarztpraxen. Mit Sonderaktionen will der Landkreis die Impfbereitschaft weiter unterstützen.
Wohortunabhängige Impfangebote
„Jeder kann sich wohnortunabhängig in unseren Impfzentren und bei den Sonderimpfaktionen impfen lassen“, erklärt Dr. Andreas Piberger, Ärztlicher Leiter der Impfzentren im Landkreis Regensburg. Das sei allerdings – zusammen mit den unklar zugeordneten Betriebsimpfungen – auch der Grund, warum die Aussagekraft der Impfzahlen-Statistik, zugeschnitten auf die Landkreis-Bevölkerung, immer stärker abnimmt.Schließung des Impfzentrums in Hemau und Wörth a. d. Donau
Das Impfzentrum in Hemau hat noch bis einschließlich Donnerstag, 5. August 2021, geöffnet und wird dann aufgrund der sehr geringen Nachfrage nach Impfungen geschlossen. Gleiches gilt für das Impfzentrum in Wörth a. d. Donau, das noch bis einschließlich Freitag, 20. August 2021, geöffnet hat. In den Impfzentren in der Altmühlstraße und in Schierling werden nach wie vor Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna angeboten, in der Altmühlstraße zusätzlich auch mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Zu den bekannten Öffnungszeiten können Impflinge auch ohne Termin mit diesen Impfstoffen geimpft werden.Flexible Zeitabstände zwischen Erst- und Zweitimpfung
Die Abstände für die Zweitimpfungen können flexibel in einem Zeitraum von drei bis sechs Wochen nach der Erstimpfung bei Biontech – und von vier bis sechs Wochen bei Moderna – gewählt werden. Auch Zweitimpfungen für Genesene oder beim Haus- oder Betriebsarzt geimpfte Personen können flexibel und ohne Termin zu den bekannten Öffnungszeiten durchgeführt werden.Sonderaktionen am DAV Kletterzentrum in Lappersdorf und im Gasthof Hammermühle
Auch Sonderimpfaktionen setzt das Impf-Team des Landkreises immer wieder an. So haben sich etwa am Sonntag, 1. August 2021, im Ausflugsgasthof Hammermühle 26 Menschen impfen lassen. Die Aktion wird am Sonntag, den 22. August 2021 von 11 bis 19 Uhr wiederholt.Impfungen von Kindern und Jugendlichen laufen erfolgreich
Nach Auskunft von Dr. Andreas Piberger laufen die Impfungen von Kindern und Jugendlichen sehr erfolgreich; mehrere Hundert wurden bereits geimpft. Für die Termine am Samstag, 7. August, und Samstag, 14. August 2021, sind noch Resttermine verfügbar. Am 14. August ist zudem eine Sonderaktion am DAV Kletterzentrum in Lappersdorf geplant, an der sich auch mehrere Sportvereine aus Lappersdorf und Hainsacker beteiligen werden und gezielt ihre Mitglieder einladen.Drastisch gesunkene Impfbereitschaft
Dr. Andreas Piberger bedauert, dass die Impfbereitschaft in den letzten Wochen drastisch gesunken sei. „Ich kann nur an alle Ungeimpften appellieren, sich noch vor dem Herbst impfen zu lassen!“, so der Ärztliche Leiter der Impfzentren im Landkreis.Impfung von 12- bis 17-Jährigen grundsätzlich möglich
Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech ab 18 Jahren und für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren mit spezifischen Vorerkrankungen. Die STIKO sieht es aber auch als möglich an, Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen beziehungsweise der Sorgeberechtigten mit dem Impfstoffes von BioNTech zu impfen. Die Vorlage eines Impfempfehlungsschreibens vom Kinder- und Jugendarzt oder einem anderen behandelnden Arzt ist nicht erforderlich.Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Einwilligung aller Sorgeberechtigter zur Impfung erforderlich. Jugendliche können selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen. Das ist in der Regel mit 16 Jahren der Fall. Genesene können sich ebenfalls bei diesem Termin impfen lassen. Zu beachten sei hier, so die Auskunft der Impf-Verantwortlichen, dass die Symptome bereits seit mehr als vier Wochen abgeklungen sein müssen.