Eingeschüchtert und trotz sehr überhöhter Kosten zahlungswillig zeigte sich eine 75-jährige Regensburgerin gegenüber einem Reinigungsdienst. Die 75-Jährige erstattete Anzeige wegen Verdachts auf Wucher.
Durch ein Zeitungsinserat wurde eine 75-jährige Regensburgerin auf ein Reinigungsangebot aufmerksam. Im darauf vereinbarten persönlichen Gespräch mit dem Anbieter fühlte sie sich durch dessen Auftreten so eingeschüchtert, dass sie ihm trotz vergleichsweise sehr hoher Geldforderung den Auftrag erteilte. Bei der Rückgabe der gereinigten Gegenstände forderte er eine weitere hohe Nachzahlung, bei der der Verdacht besteht, nicht im Verhältnis zum Umfang der Arbeiten zu stehen. Eine Rechnung bzw. Quittung über die Barzahlung stellte der Dienstleister nicht aus.
Die 75-Jährige erstattete Anzeige. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd hat Ermittlungen wegen des Verdachts des Wuchers aufgenommen. Sie rät:
- Lassen Sie sich von vermeintlich günstigen Angeboten oder aufdringlichen Werbern nicht überrumpeln.
- Erkundigen sie sich im Bedarfsfall bereits frühzeitig nach der Seriosität von Handwerkerfirmen. Beraten Sie sich gegebenenfalls mit Nachbarn, Verwandten oder Bekannten.
- Lassen Sie sich vor der Erteilung von Aufträgen einen schriftlichen Kostenvoranschlag ausstellen.
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Vereinbaren Sie möglichst die Zahlung per Rechnung.