Die Kriminalpolizeiinspektion Weiden warnt vor einer weiteren Betrugsmasche. Erst kürzlich fiel eine Neustädterin dem sogenannten „Love-Scamming“ zum Opfer.
Die 58-Jährige aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab versuchte über ein Zeitungsinserat ihre Partnersuche vereinfachen. Nach einigen Telefonaten mit dem Mann, der auf ihre Anzeige antwortete, stellte er eine verdächtige Bitte: Er benötige für die Renovierung seines Hauses im Ausland Geld.
Scammer nutzte falsche Identität
Die Frau übergab ihm daraufhin einen niedrigen fünfstelligen Betrag und bekam daraufhin von ihrem vermeintlichen Date kein Lebenszeichen mehr. Wie sich herausstellte, benutzte der Betrüger eine falsche Identität. Die Kriminalpolizeiinspektion Weiden in der Oberpfalz ermittelt nun im Falle des „Love-Scammings“. Bei dieser Form des Betrugs täuschen die Täter ihren Opfern Verliebtheit vor, um so finanzielle Zuwendung zu erschleichen.Betrugsmasche zum Opfer gefallen - was nun?
Die Polizei gibt Tipps, wie man solchen Betrugsmaschen entgehen kann:- Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt ab, ob per Mail oder Telefon. Legen Sie sich am besten eine neue Mailadresse und Telefonnummer zu.
- Gehen Sie nicht auf die Forderungen des Scammers ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld, lösen Sie keine Schecks ein, leiten Sie keine Briefe und Päckchen weiter oder bewahren diese auf. Machen Sie geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf.
- Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf CD oder USB-Stick. Wenn Sie es nicht selbst können, dann lassen Sie sich von computererfahrenen Bekannten und Freunden den so genannten E-Mail-Header auslesen. Daran erkennen Sie, woher die Mail geschickt wurde. Selbsthilfeseiten im Internet erklären Ihnen ebenfalls, wie Sie sich vor größerem Schaden schützen können.
- Nach dem Sichern löschen Sie alle Beweisdaten von Ihrer Festplatte. Vergessen Sie nicht, auch den E-Mail-Account zu löschen.
- Gehen Sie zur Polizei. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar enorm schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Dennoch sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall melden. Das ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Banken strafrechtliche Schritte gegen Opfer unternehmen wollen, die unwissentlich gefälschte Schecks eingereicht haben.
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PM/RNRed
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