Nachdem seine Mutter eine Plastiktüte mit einer großen Menge Bargeld im Zimmer ihres Sohnes gefunden hat, benachrichtigte sie die Polizei. Bei der Durchsuchung wurde klar: es handelt sich um sogenanntes „Movie Money“.
Die Meldung eines Falschgeld-Fundes im Zimmer eines 14-Jährigen wurde zum Anlass der Landshuter Kriminalpolizei, am gestrigen Donnerstag mehrere Wohnungen im Landkreis Kelheim zu durchsuchen. Der Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg gestellt.
Minderjähriger in Besitz großer Menge Falschgeld
Auslöser für den Anruf der Mutter bei der Polizei war eine Plastiktüte, die dem Anschein nach mit mehreren Bargeldscheinen gefüllt war. Nachdem die Beamten das Geld unter die Lupe nahmen, wurde schnell ersichtlich, dass es sich um „Prop-Copies“ handelt. Das sind Banknoten, die beispielsweise beim Filmdreh zum Einsatz kommen.Bei der Durchsuchung wurden mehrere 100-Euro-, 20-Euro und 10-Euro-Scheine gesichert. Die Ermittler schließen nicht aus, dass bereits derartiges Falschgeld in Umlauf gebracht wurde, da gestern Vormittag ein 10-Euro-Schein beim Einzahlen von Tageseinnahmen bei einer Bank im Bereich Kelheim angehalten werden konnte.
Kein Spielgeld – das Gesetz sieht empfindliche Strafen für Geldfälschung vor
Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt eindringlich vor der Verwendung von veränderten Banknotenabbildungen im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.„Prop Copies“ oder auch „Movie-Money“- Noten sind veränderte Banknotenabbildungen. Die Noten weisen in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und können daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden.
Die Mehrzahl solcher Stücke wird dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“. Es handelt sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Banknotenreproduktionen sind dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen.
Polizeipräsidium Niederbayern/RNRed