Da die 7-Tage-Inzidenz in den letzten Wochen sehr stark gestiegen ist, wurde in Bayern bereits wieder der Katastrophenfall ausgerufen. Aus diesem Grund erfolgen nun auch verschärfte Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Maßnahmen.
Die Inzidenzwerte steigen in ganz Bayern in erschreckendem Tempo. Dementsprechend nahm auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere auf Intensivstationen, zu. In vielen Krankenhäusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar. Aus diesem Grund wurde zum Donnerstag, den 11. November, in Bayern der Katastrophenfall ausgerufen.
Bei 1.043 Kontrollen 108 Verstöße festgestellt
Allein vom 11. auf den 12. November hat die Bayerische Polizei in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden 1.043 Kontrollen der verschärften Corona-Zugangsregeln (2G, 3G plus, 3G) durchgeführt. Kontrolliert wurde beispielsweise in Gaststätten, Kinos, Fitnessstudios und Spielhallen. "Unser Hauptziel ist zu überprüfen, ob die Betreiber ihrer Verpflichtung zur Kontrolle der Nachweise nachkommen.", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Die mehr als 1.100 eingesetzten Polizistinnen und Polizisten mussten dabei 108 Verstöße feststellen, davon rund die Hälfte bei den Betreibern und deren Beschäftigen. Mehr als die Hälfte der Kontrollen fanden in der Gastronomie statt, gefolgt von „körpernahen Dienstleistungen“ wie Friseuren. Hermann kündigte daher für die nächste Zeit deutlich verstärkte Kontrollen an: „Zur Unterstützung der Polizeidienststellen ist am kommenden Wochenende auch die Bayerische Bereitschaftspolizei im Einsatz."
Besonders 2G und 3G wird überprüft
Die Kontrollen werden vermehrt in Absprache oder auch zusammen mit den Gesundheitsämtern durchgeführt. Zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden wird insbesondere die Einhaltung der sogenannten 2G- oder 3G-Regeln in Clubs, Bars und der Gastronomie überwacht. Dies erfolgt zum einen gezielt an bekannten Schwerpunkten oder aufgrund von Hinweisen, aber auch anlassunabhängig. Gewerbetreibende und Gäste müssen also jederzeit mit möglichen Kontrollen rechnen. Diese sind nicht auf Städte beschränkt, sondern werden auch im ländlichen Bereich durchgeführt und gelten natürlich gleichermaßen beispielsweise für Sport- und Kulturveranstaltungen.
Hohe Sanktionen und auch Schließungen möglich
Der Innenminister machte zwar deutlich, dass sich der überwiegende Teil der Betreiber und Kunden vorbildlich an die Nachweisregeln hält. „Die Zahl der Verstöße zeigt aber auch, wie wichtig intensive Kontrollen sind. Gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, drohen unkalkulierbare Infektionsrisiken", warnte Herrmann. Im Wiederholungsfall schließt Hermann als „schmerzhafteste“ Sanktion auch Schließungen nicht aus.
Daher appelliert die Polizei nachdrücklich:
- Halten Sie sich insbesondere als Gewerbetreibender, aber auch als Gast an die aktuell geltenden Vorgaben!
- Helfen Sie durch Einhaltung der Hygienemaßnahmen mit, die Pandemie einzudämmen!
- Nutzen Sie auf keinen Fall falsche oder verfälschte Impfnachweise/Gesundheitszeugnisse!
- Bitte haben Sie Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen.
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich
Verstöße verschlimmern die Lage, zumal sich dadurch Menschen infizieren können. Beim Verwenden von falschen Impfnachweisen liegt in der Regel der Anfangsverdacht einer Straftat der Urkundenfälschung beziehungsweise des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse vor. Die Strafandrohung hierfür liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Solche Taten werden konsequent verfolgt und geahndet.
Polizeipräsidium Oberpfalz / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration / RNRed