Die Nachfrage nach COVID 19-Impfungen steigt. Darum ist ab sofort in den Impfzentren wieder eine Terminvereinbarung notwendig. Es gibt aber auch eine Ausnahmeregelung.
Wie der Landkreis Regensburg mitteilt, müssen die Landkreis-Impfzentren wieder auf das System der Terminvereinbarung umstellen. Grund hierfür ist die deutlich steigende Nachfrage nach Impfungen. Das Angebot offener Impftage, also zum Impfzentrum auch ohne Termin kommen zu können, gilt ab sofort nicht mehr. Mit einer Ausnahme: Am Impfzentrum am Landratsamt benötigt man jeweils am Donnerstag in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr keinen Termin. Dort kann man sich also weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung impfen lassen.
Auffrischungsimpfungen
In den nächsten Tagen werden alle über 60-jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger per Brief auf die Bedeutung der Auffrischungsimpfungen hingewiesen und gebeten, dieses zusätzliche Impfangebot auch in Anspruch zu nehmen. Die Bayerische Staatsregierung hat alle Kreisverwaltungsbehörden in Bayern gebeten, bei allen Ü60-Jährigen in schriftlicher Form für die Auffrischungsimpfungen zu werben.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Sowohl für die, die eine Auffrischungsimpfung erhalten wollen, als auch für alle anderen bisher nicht Geimpften gibt es im Landkreis Regensburg folgende Möglichkeiten, sich impfen zu lassen:
- Eine Impfung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt sowie in einer der vielen fachärztlichen Praxen. Hier sollte man vorab Kontakt mit der Praxis aufnehmen.
- Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, eines der Impfzentren zu nutzen oder eines der Impfangebote in den Gemeinden vor Ort wahrzunehmen.
Das Impfzentrum in Wörth an der Donau, Regensburger Straße 21 (Verwaltungsgebäude der Heider Energie), 93086 Wörth a. d. Donau, wird ab Dienstag, den 16. November, wieder geöffnet. Hier gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag jeweils von 13.00 bis 20.00 Uhr. Auch hier muss vorab ein Termin vereinbart werden.
Wo kann ich einen Termin vereinbaren und was ist zu beachten?
Die Terminvereinbarungen sind nach einer Registrierung unter www.impfzentren.bayern möglich. Zum Impftermin benötigen Sie Ihren gelben Impfausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis. Zu einer Auffrischungsimpfung ist es ratsam, wenn vorhanden, den Erfassungsbogen aus BayIMCO mit Nachweis der Erst- und/oder Zweitimpfung mitzubringen.
Aktuelle Informationen zu den Impfzentren – zu Terminvereinbarungsmöglichkeiten, den Impfangeboten vor Ort in den Gemeinden oder falls sich die Öffnungszeiten ändern sollten – werden unter www.landkreis-regensburg.de bekannt gegeben.
Landkreis Regensburg, RNRed