Bayernweit gelten bereits verschärfte Corona-Regeln. Nachdem die Neuinfektionen weiterhin stetig steigen, hat die Staatsregierung nun zusätzliche Maßnahmen in Kraft gesetzt. Diese betreffen unter anderem die Gastronomie.
Seit Dienstag, dem 16. November, gelten bayernweit verschärfte Corona-Regeln. Mit Blick auf die stark gestiegenen Infektionszahlen und die Belastung der bayerischen Krankenhäuser hat die Staatsregierung eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen in Kraft gesetzt. Darunter fallen auch eine verpflichtende 2G-Regelung in der Ampelstufe rot. Dies gilt auch in der Gastronomie und der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
Maskenpflicht auch bei 2G
Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht, außer das Abstandsgebot wird eingehalten. Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest. In der Gastronomie besteht 2G sowie eine Maskenpflicht, solange man sich nicht auf seinem Sitzplatz befindet.
Weiterhin umfangreiche Kontrollen
Das Landratsamt Regensburg geht bereits seit Einführung der 3G-Regelungen Hinweisen aus der Bevölkerung auf mögliche Verstöße nach. Nachdem nun seit vergangene Woche die flächendeckende Kontrolle von 2G/3Gplus/3G Vorgabe ist, führt das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durch – sowohl auf Grundlage von Hinweisen aus der Bevölkerung als auch verdachtsunabhängig. Hierbei arbeitet die Landkreisbehörde eng mit den örtlichen Polizeidienststellen im Landkreis zusammen, einschließlich gemeinsamer Kontrollen. Parallel kontrollieren auch die Polizeidienststellen eigenständig die Einhaltung der aktuellen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Regelungen in Alten- und Pflegeheimen – Tests auch für Geimpfte!
In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Auch geimpfte und genesene Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.
Im Kreiskrankenhaus Wörth a. d. Donau besteht seit dem heutigen Mittwoch, ein Besuchsverbot mit wenigen Ausnahmen.
Schnelltests für alle wieder kostenlos
Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus, auch für Geimpfte, bieten und insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen beitragen. Angesichts des wieder kostenfreien Schnelltest-Angebots weist der Landkreis Regensburg nochmals auf sein Testzentrum beim Landratsamt hin. Am Drive-In-Testzentrum in der Altmühlstraße 1a sind neben PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests möglich.
Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag (arbeitstäglich) von 13.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr. Die freien Termine für Antigen-Schnelltests und PCR-Tests finden Testwillige in der Online-Buchung über die Homepage des Landkreises.
PCR-Tests bleiben – bis auf wenige Ausnahmen – kostenpflichtig
PCR-Tests sind von der neuen Regelung nicht betroffen: Diese bleiben weiter kostenpflichtig, außer für diejenigen, die einen Anspruch auf PCR-Testung nach der Coronavirus-Testverordnung haben, schwanger oder stillend sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Landkreis Regensburg / RNRed