Unter Koordinierung des Bundeskriminalamts fanden bundesweit zahlreiche Durchsuchungen gegen Hass-Postings statt. Gleichzeitig sollen auch soziale Plattformen wie Facebook stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Am gestrigen Mittwoch, dem 01. Dezember, fanden, anlässlich des bundesweiten Aktionstages gegen Hass-Postings im Internet, zahlreiche Durchsuchungen unter Koordinierung des Bundeskriminalamts statt. Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Spot und Integration mitteilte, lag der Schwerpunkt mit 23 von insgesamt 90 Durchsuchungen in Bayern.
Konsequentes Vorgehen und akribische Auswertung
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betonte, dass sichergestellte Beweismittel akribisch ausgewertet werden müssten, da sich dadurch oftmals Ermittlungsansätze zu weiteren Taten und Tätern ergäben: „Das konsequente Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft ist mir sehr wichtig.“
Potentielle Hetzer abschrecken
Herrmann warnte, dass Hass-Postings die Vorstufe für weitere Eskalationen sein könnten: „Wir verstärken deshalb den Kampf gegen Hass im Netz und planen weitere länderübergreifende Schwerpunktaktionen, auch um potentielle Hetzer abzuschrecken. Darüber hinaus gehen unsere Ermittler tagtäglich hochengagiert jedem Hinweis auf strafbare Hetze nach.“
Hohe Geldstrafen bis Freiheitsstrafe
Justizminister Georg Eisenreich ergänzte, dass Polizei und Justiz in diesen Fällen ein deutliches Signal setzen würden und machte deutlich: „Hass und Hetze sind keine Bagatelle, sondern eine Gefahr für die Demokratie.“ Wer im Internet rassistische, beleidigende, antisemitische oder volksverhetzende Straftaten begehe, müsse mit Konsequenzen rechnen. Im Fall von Volksverhetzung drohten Ersttätern hohe Geldstrafen. Im Wiederholungsfall sei auch eine Freiheitsstrafe möglich, so der Minister.
Hermann sieht das Problem im nach wie vor großen Dunkelfeld. Er appellierte aus diesem Grund an alle von Hass und Hetze Betroffenen, sich umgehend an die Polizei zu wenden: „Dann können wir den Urhebern und Hintermännern auf die Schliche kommen.“
Empfindliche Bußgelder für Plattformbetreiber
Ein ebenfalls wichtiger Aspekt ist nach Herrmanns Worten die möglichst schnelle Löschung der Inhalte auf den Plattformen. Er erläutert: „Hier bietet die Bayerische Polizei im Rahmen eines Pilotprojekts an, bei der Anzeigeerstattung beim jeweiligen Plattformbetreiber eine Löschungsprüfung anzustoßen.“ Falls der Beitrag nicht fristgerecht gelöscht wird, schaltet die Polizei das Bundesamt für Justiz ein. Dann können dem Plattformbetreiber empfindliche Bußgelder drohen. Er rechtfertigt dieses Vorgehen mit der Begründung: „Je schneller der rechtswidrige Beitrag gelöscht oder gesperrt wird, desto geringer ist seine virale Verbreitung und damit der Schaden.“
Grundlage dafür ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das verpflichtet Anbieter von sozialen Netzwerken, mit mindestens zwei Millionen im Inland registrierten Nutzern, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten muss das innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Aufforderung geschehen, bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, die noch einer eingehenden Prüfung bedürfen, unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Eisenreich erläutert: „In Gruppen und Kanälen des Dienstes Telegram werden Hass, Hetze und Verschwörungstheorien verbreitet. Weil der Dienst anfangs ein reiner Messenger war, fällt er nicht rechtssicher unter das NetzDG. Diese gefährliche Schutzlücke muss zeitnah geschlossen werden.“
Erster Hate-Speech-Beauftragter
Doch die Justiz ist diesbezüglich wachsam und sehr gut aufgestellt. Justizminister Georg Eisenreich betont: „Ich habe Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft München berufen und 22 Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften in ganz Bayern eingerichtet.“ Diese hätten im Jahr 2020 bereits 1.648 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt und die Ermittler dabei hervorragende Arbeit geleistet. Eisenreich kritisiert, dass Facebook dagegen oft nicht hilfreich gewesen wäre und stellt daher eine klare Forderung: „Ich erwarte, dass Facebook Auskunftsverlangen der Ermittlungsbehörden ohne Wenn und Aber beantwortet.“
Bayerische Staatsministerium des Innern, für Spot und Integration / RNRed