Vergangenen Freitag beschlossen der Bundesrat und der Bundestag eine Teil-Impfpflicht für Personen, die im Gesundheits- oder Pflegebereich tätig sind. Die Impfzentren im Landkreis Regensburg bieten nun kurzfristig Impftermine speziell für diese Personengruppe an.
Der Bundestag und der Bundesrat haben vergangenen Freitag im Rahmen einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine Teil-Impfpflicht beschlossen. Diese betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen arbeiten. Ab 15. März 2022 müssen diese einen Nachweis vorlegen, der bestätigt, dass sie geimpft oder genesen sind beziehungsweise ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-Impfung nachweisen.
Welcher Impfstoff wird verwendet?
In den Landkreis-Impfzentren kommen der Impfstoff von Moderna für Personen über 30 Jahren, der Impfstoff von BioNTech für Personen unter 30 Jahren sowie das Vakzin von Johnson & Johnson zum Einsatz. Impfwillige können sich ab sofort unter dem bayernweiten Anmeldeportal BayIMCO www.impfzentren.bayern registrieren und sogleich in einem der drei Impfzentren (Impfzentrum Landratsamt, Impfzentrum Wörth a. d. Donau, Impfzentrum Nittendorf) einen Termin buchen. Derzeit sind Termine bereits am nächsten oder übernächsten Tag buchbar.
Zweitimpfung nun bereits nach drei Wochen
Wie der ärztliche Leiter der Landkreis-Impfzentren Dr. med. Andreas Piberger mitteilt, ist eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt eine gute Möglichkeit, um rechtzeitig vor dem Stichtag am 15. März einen vollständigen Impfschutz nachweisen zu können. Denn die Zweitimpfung ist für bisher Ungeimpfte bereits drei Wochen nach der Erstimpfung empfohlen.
Der Personenkreis, der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen ist, ist im neu eingefügten Paragraf 20a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) festgelegt und kann hier nachgelesen werden.
Landkreis Regensburg / RNRed