Der Bayerische Ministerrat hat die Bayerische Infektionsschutzverordnung verlängert und Anpassungen in verschiedenen Bereichen vorgenommen. Diese betreffen beispielsweise die Sperrstunde an Silvester oder Maßnahmen im Bereich Sport und Freizeit. Für Geimpfte soll es in diesem Bereich große Erleichterungen geben.
Der Bayerische Ministerrat hat bei der Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung bis 12. Januar einige Anpassungen vorgenommen, die Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt: „Wir konnten eine Reihe von Regelungen praxistauglicher machen und damit auch die Akzeptanz von Maßnahmen verbessern, ohne den Infektionsschutz zu gefährden.“ Dies betrifft beispielsweise die Testpflicht im Freien, also beim Sport oder im Freizeitpark, oder auch die Sperrstunde an Silvester. Auch Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann zeigt sich unter anderem mit den Erleichterungen für Geimpfte im Sport sehr zufrieden.
Bei vielen Bürgern liegen die Nerven blank
Aiwanger betont, dass die Bürger sich in den letzten Wochen sehr verantwortungsvoll verhalten hätten, was man an den aktuell sinkenden Infektionszahlen sehe. „Ich hoffe, dass dieser Trend anhält, damit sich Wirtschaft und Gesellschaft weiter normalisieren können. Bei vielen Menschen liegen mittlerweile die Nerven blank, die Wirtschaft zehrt an der Substanz“, so der Wirtschaftsminister zur aktuellen Situation.
Sorge wegen Omikron-Variante
Mit Sorge erfülle Aiwanger aber die Entwicklung der Omikron-Variante, bei der die Virologen eine Verdoppelung der Infektionen alle drei bis fünf Tage und eine schwierige Lage Mitte Januar voraussagen. Er ruft daher zur Vorsicht auf: „Ich bitte daher um verantwortungsvolles Verhalten jedes Einzelnen und Reduzierung der persönlichen Kontakte auf das Nötige, damit wir nicht erneute Rückschläge bekommen und zu Verschärfungen der Maßnahmen gezwungen werden.“
Schultestungen weiterhin mit 2G gleichgestellt
Die Regelung, dass Schultestungen bei Minderjährigen mit der 2G-Regelung gleichgestellt wird, bleibt bestehen. Das heißt, dass auch für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler der Eintritt für Jugendarbeit, Vereinswesen, Kultur, Sport und auch ein Restaurantbesuch möglich ist.
Boostern statt Testen?
Wer bereits einen Booster erhalten hat, soll zukünftig von der Testpflicht bei 2G plus ausgenommen werden. Dies gilt allerdings nicht für Besucher in Altenheimen, Krankenhäusern etc. Hier müssen auch Personen, die bereits geboostert sind, einen zusätzlichen Test vorzeigen.
Erleichterungen im touristischen Busverkehr
Der touristische Busverkehr wird demnächst dem ÖPNV gleichgestellt. Das bedeutet, dass auch hier künftig die 3G Regelung zum Einsatz kommt anstelle der bisher geltenden 2G plus Regelung. Außerdem wird wieder eine volle Besetzung der Sitzplätze möglich sein.
Erleichterungen an Silvester
Es wurde außerdem beschlossen, dass für Silvester die Sperrstunde um 22.00 Uhr aufgehoben wird.
Beschäftige im Handel
Beschäftigten, die beispielsweise im Handel tätig sind, haben am Arbeitsplatz weiterhin die Möglichkeit, eine OP-Maske zu tragen. Für diese gilt also keine generelle FFP2-Maskenpflicht.
Neue Regeln unter anderem für Sport im Freien
Tests im Freien sollen darüber hinaus entfallen. Das betrifft beispielsweise Sport im Freien, aber auch Besuche in Freizeitparks oder Gästeführungen.
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann bezeichnet die heute von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Anpassungen der Corona-Regeln als große Erleichterungen für alle Sporttreibenden, Verbände und Vereine.
Besondere Erleichterung für Dreifach-Geimpfte
Für den Zugang zu Sportstätten unter freiem Himmel gilt nach Herrmanns Worten zukünftig statt der 2G plus-Regelung generell nur noch die 2G-Regelung. Das führe zu einem Gleichklang mit dem alpinen Wintersportbetrieb. Außerdem betonte Herrmann: „Alle Dreifach-Geimpfte benötigen ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung keinen zusätzlichen Testnachweis mehr und haben somit freien Zugang zu allen Sportstätten – innen wie außen“ und hofft, dass das für viele Sportbegeisterte ein Zusatzargument sei, sich boostern zu lassen.
Weiterhin 2G plus für Zuschauer
Für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen gelte aber weiterhin die 2G plus-Regelung. Mit Blick auf die bevorstehende Weihnachtszeit ergänzte der Sportminister mit einem Augenzwinkern: „Damit hat man auch weniger Ausreden, gemütlich zu Hause zu sitzen, anstelle sich seine Weihnachtspfunde abzutrainieren.“
Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche
Laut Herrmann ebenfalls wichtig: Das Kabinett hat darüber hinaus die Ausnahmeregelung für ungeimpfte Jugendliche zwischen zwölf Jahren und drei Monaten und unter 18 Jahren bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert: „Kinder und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, können weiterhin Sport treiben und selbstverständlich auch außerhalb eines Vereins ins Schwimmbad oder Fitnessstudio gehen“, erklärte der Minister.
Hilfsprogramm für Marktkaufleute und Schausteller
Wirtschaftsminister Aiwanger stellte außerdem das Bayerische Hilfsprogramm für Marktkaufleute und Schausteller vor, bei dem ein Unternehmerlohn von monatlich bis zu 1.500 Euro bezahlt wird. Diese zusätzliche Überbrückungshilfe gilt für die Monate November bis März 2022 und ergibt somit in Summe bis zu 7.500 Euro.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration / RNRed