Aufgrund der sich in Bayern ausbreitenden Geflügelpest, wurden nun auch im Stadtgebiet Regensburg erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet.
Bayernweit sind bislang insgesamt vier Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham, Erding und im Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison bereits mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt worden. Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Anfang Dezember einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt. Nachdem Bayern bereits seine Sicherheitsmaßnahmen verschärft hat, erhöht nun auch die Stadt Regensburg die Maßnahmen gegen die Ausbreitung.
Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden
Auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurden bayernweit bereits verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände angeordnet, durch deren konsequente Einhaltung der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden und so eine Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände verhindert werden soll.
Schutzkleidung und Fütterungsverbot in Regensburg
Für das Stadtgebiet Regensburg bedeutet dies unter anderem, dass Geflügelstallungen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden müssen, Schutzkleidung getragen werden muss und strikte Reinigungs-, Desinfektions- sowie weitere Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Außerdem wurde für bestimmte Wildvögel (unter anderem Enten, Gänse und Schwäne) ein allgemeines Fütterungsverbot im ganzen Stadtgebiet erlassen.
Die erlassene Allgemeinverfügung, in der alle angeordneten Maßnahmen nachgelesen werden können, kann hier eingesehen werden.
Mögliche Stallpflicht bei Verschärfung der Lage
Eine Pflicht zur Aufstallung des Geflügels gilt derzeit für das Stadtgebiet ausdrücklich nicht. Bei einer weiteren Verschärfung der Seuchenlage ist eine derartige Anordnung aber durchaus wahrscheinlich. Aus diesem Grund bittet das Umweltamt der Stadt Regensburg die Geflügelhalter im Stadtgebiet dringend darum, bereits jetzt Überlegungen und Vorbereitungen für den Fall anzustellen, dass die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden muss.
Kontakt zu verendeten Vögeln vermeiden
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (vor allem Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und, wenn möglich, der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes informieren. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen zur Verfügung.
Stadt Regensburg / RNRed