Sea-Eye erstattete Strafanzeige gegen den Berliner AfD-Politiker Pazderski. Hintergrund ist der Verdacht, dass der ehemalige Fraktionsvorsitzende Verbindlichkeiten aus einem verlorenen Prozess mit Steuergeldern beglichen habe.
Wie Sea-Eye e. V. mitteilte, erstatteten sie Strafanzeige gegen den AfD-Politiker Georg Pazderski aufgrund des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern. Es besteht der Vorwurf, der ehemalige Vorsitzende der Fraktion der AfD habe seine Verbindlichkeiten, die ihm durch den verlorenen Prozess mit Sea-Eye Ende letzten Jahres entstanden sind, aus Steuergeldern beglichen.
Urteil gegen Pazderski Ende 2020
Diese Annahme liegt nahe, nachdem das Landgericht Berlin Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung auf Antrag der Organisation Sea Eye e. V. erlassen hatte. Das Gericht hatte Pazderski die Behauptung untersagt, dass die Seenotretter von Sea-Eye den Attentäter von Nizza nach Europa gebracht hätten. Der AfD-Politiker hatte Anfang November 2020 in einem Facebook-Post diese Behauptung aufgestellt, die dann auch tausendfach geteilt wurde. Das wiederum führte zu Hassnachrichten und Anschuldigungen bis hin zu Morddrohungen gegenüber den Regensburger Seenotrettern. Sea-Eye hatte aber klar gestellt, dass seine Anschuldigungen nicht den Tatsachen entsprechen. Auch das italienische Innenministerium bestätigte, dass der Attentäter von Nizza eigenständig in einem Schlauchboot nach Lampedusa gekommen sei. Daraufhin erstattete Sea-Eye Anzeige gegen Pazderski.
Überweisung kam nicht von Pazderski selbst
Wie Gordon Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e. V., berichtete, sei Pazderski bereits nach Erlass der Verfügung dazu verpflichtet gewesen, die ihnen entstandenen Kosten zu ersetzen. Er betonte: „Nachdem er dies nicht innerhalb der entsprechenden Fristen tat, pfändete unser Rechtsanwalt zunächst seine Bezüge als Abgeordneter.“ Als Absender der Überweisung sei dann jedoch nicht Pazderski selbst erschienen, sondern die Berliner AfD-Fraktion, erläuterte Isler.
Fünfstelligen Betrag aus Fraktionskasse überwiesen?
Nachdem das Landgericht die weitergehende Klage des ehemaligen Berufspolitikers abgewiesen hatte, überwies die Fraktion der AfD auch die weiteren Kosten, insgesamt mehrere Tausend Euro. Jeremias Mameghani, der als Rechtsanwalt die Regensburger Organisation in dem Verfahren vertrat, erklärte hierzu: „Bei der Fraktionskasse handelt es sich um Steuergelder und öffentliche Mittel aus dem Haushalt, welche nicht für private Verbindlichkeiten eines Politikers eingesetzt werden dürfen. Nach unserer Rechtsauffassung ist dies strafbar, sodass wir die Staatsanwaltschaft Berlin um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ersucht haben.“ Das Fraktionsgesetz des Landes Berlin bestimme insoweit eindeutig, für welche Zwecke die Gelder verwendet werden dürfen, fügte Mameghani hinzu.
Die Staatsanwaltschaft wird im Rahmen ihrer Ermittlungen auch zu überprüfen haben, ob Pazderski oder andere verfügungsberechtigte Personen möglicherweise ebenfalls die weiteren Kosten des Verfahrens von der Fraktion und damit aus Steuergeldern bezahlen ließ. Hierzu zählen neben den eigenen Anwaltskosten – Pazderski wurde durch die Kanzlei Höcker in Köln vertreten – auch die Gerichtskosten von etwa 1.800 Euro. „Selbst wenn die von Herrn Pazderski beauftragte Kanzlei nur nach gesetzlichen Gebühren abgerechnet haben sollte, so geht es alles in allem um einen fünfstelligen Betrag“, unterstrich der Rechtsanwalt.
Sea-Eye e. V.