Die Polizei nimmt den „Tag der unschuldigen Kinder" zum Anlass, um auf das Thema "Sexueller Missbrauch von Kindern" hinzuweisen und um Verhaltenstipps bei Verdachtsfällen sowie zur Prävention zu geben. Statistiken melden im Vergleich von 2019 zu 2020 einen Anstieg sexueller Gewalt gegenüber Kindern in der Oberpfalz.
Am morgigen Dienstag, dem 28. Dezember, findet der kirchliche Gedenktag, der „Tag der unschuldigen Kinder“, in Anlehnung an die biblische Geschichte des König Herodes statt. Der Erzählung nach mussten in den ersten beiden Jahren nach Christi Geburt viele Kinder ihr Leben lassen. Zu diesem Anlass klärt das Polizeipräsidium Oberpfalz über sexuelle Gewalt an Kindern auf und bietet Informationen zu Prävention sowie dem richtigen Handeln bei Verdachtsfällen.
2020 Anstieg sexueller Gewalt bei Kindern in der Oberpfalz
Die Arten der Taten reichen von verbalen Belästigungen und Berührungen bis hin zu brutalen Vergewaltigungen. Die Täter sichern sich das Schweigen ihrer Opfer, indem sie auf die Kinder einwirken oder sogar bedrohen. Kinder trauen sich dadurch häufig nicht, über die Missbrauchshandlungen zu reden und sich Hilfe zu holen. Leider muss deswegen von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Die vorliegende Statistik ist aus diesem Grund auch nur begrenzt aussagefähig. Die bundesweiten Zahlen im Hellfeld weisen im Jahr 2020 insgesamt 14.594 Taten sexuellen Missbrauchs auf, was eine Steigerung um 924 Taten zum Vorjahr bedeutet. In der Oberpfalz kam es im Jahr 2020 zu 156 Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern, während im Jahr 2019 die Zahl bei 104 bekannt gewordenen Fällen lag. Auch bei Kinderpornographie sind laut polizeilicher Kriminalstatistik oberpfalzweit die Zahlen von 146 Fällen im Jahr 2019 auf 247 Fälle im Jahr 2020 gestiegen.
Zum Schutz der Entwicklung einer sexuellen Selbstbestimmung
Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Demnach macht sich ein Erwachsener oder auch Jugendlicher (zwischen 14 und 18 Jahren) strafbar, wenn er sexuelle Handlungen an einem Kind (unter 14 Jahren) vornimmt oder von einem Kind an sich vornehmen lässt. Auch das Zeigen oder gemeinsame Betrachten pornografischer Bilder oder das Entblößen von Geschlechtsteilen sind Missbrauchshandlungen.Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind immer strafbar. Das Strafrecht schützt die ungestörte Entwicklung der sexuellen Selbstbestimmung. Es existiert eine Vielzahl einzelner Straftatbestände, die je nach Art der sexuellen Gewalt oder der Beziehung zwischen Täter und Opfer in entsprechenden Rechtsvorschriften erfasst sind. Im Jahr 2021 wurde der Strafrahmen zu sexuellem Missbrauch erhöht und zu einem Verbrechenstatbestand mit einem Strafmaß von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe hochgestuft.
Kinderpornografie: Erstellen, Besitz, Verbreitung und Erwerb strafbar
Kinderpornografie umfasst alle pornografischen Schriften, in denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt oder geschildert werden. Hierzu gehören beispielsweise Videos und Bilder. Auch die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie wurden 2021 zu einem Verbrechenstatbestand klassifiziert. Hier droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bei Besitz/ sich Besitz verschaffen und sogar bis zu zehn Jahren bei Verbreitung von Kinderpornographie.
Täter meist aus dem Bekanntenkreis
Die meisten Kinder sind zum Zeitpunkt des Missbrauchs zwischen sechs und dreizehn Jahre alt, jedoch sind auch Säuglinge und Kleinkinder immer wieder sexueller Gewalt ausgesetzt. Grundsätzlich gibt es keinen speziellen Opfertyp. Es scheinen aber Kinder gefährdet zu sein, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung weniger Selbstschutz aufweisen oder sich nicht richtig mitteilen können. Auch Kinder, die von ihren erwachsenen Bezugspersonen nur wenig emotionalen Rückhalt erhalten, können eher Opfer sexueller Gewalt werden.Täter sexuellen Missbrauchs kommen aus allen Alters- und Gesellschaftsschichten. Sie erschleichen sich oft das Vertrauen der Kinder und nutzen ein ungleiches Machtverhältnis aus. Selten sind es fremde Täter. Meist stammen sie aus dem sozialen Nahraum und viele Taten spielen sich in den eigenen vier Wänden ab. Nicht nur Männer begehen diese Taten, auch Frauen, Jugendliche und Kinder können anderen sexuelle Gewalt antun.
Richtiges Handeln zum Schutz möglicher Opfer
Je enger das Verhältnis zum Täter, umso schwieriger ist es für das Kind, auf den Missbrauch aufmerksam zu machen. Kinder haben keine Lobby und brauchen unbedingt die Hilfe von Erwachsenen, um sich von den Missbrauchshandlungen zu befreien. Wir alle haben die Verpflichtung zum Hinsehen und Einschreiten bei Verdachtsfällen! Die Polizei unterstützt Eltern, Sorgeberechtigte und andere Bezugspersonen von Mädchen und Jungen dabei mit den folgenden Tipps:- Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen. Informieren Sie sich über Fakten und Risiken – Unkenntnis begünstigt Missbrauch.
- Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit. Machen Sie Missbrauch nicht zum Tabuthema – damit helfen Sie Opfern, sich anzuvertrauen.
- Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit. Oft gibt es Signale für Missbrauch, wie z.B. Verhaltensänderungen, insbesondere aber Verletzungen im Genitalbereich
- Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen. Vertrauen Sie den Aussagen von Kindern. Kinder erfinden selten eine an ihnen begangene Straftat.
- Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln. Kümmern Sie sich um betroffene Kinder, holen Sie Hilfe, z.B. bei Beratungsstellen und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Vertrauensvoller Umgang als oberstes Gebot
Ein vertrauensvoller Umgang mit Ihrem Kind fördert auch das Selbstbewusstsein und erleichtert es Ihrem Kind, sich Ihnen gegenüber auch mit schwierigen Themen zu öffnen. Geben Sie Ihrem Kind Sicherheitsregeln für unterwegs und für eine gefahrlose Internetnutzung an die Hand. Dadurch stärken Sie Ihr Kind und vermindern das Risiko, dass es zum Opfer wird.- Nehmen Sie die Äußerungen von Kindern ernst. Hören Sie ihnen zu. Glauben Sie Ihnen.
- Üben Sie keinen Druck aus und versuchen Sie nicht, das Kind durch vorformulierte Aussagen zu beeinflussen.
- Vermeiden Sie Vorwürfe und Schuldzuweisungen! Die Verantwortung für die Tat liegt einzig und allein beim Täter oder der Täterin.
- Planen Sie das weitere Vorgehen, handeln Sie dabei nicht über den Kopf des Kindes hinweg.
- Holen Sie sich Hilfe bei einer Beratungsstelle.
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Opfer in der Oberpfalz
Neben körperlichen Schäden bleiben vor allem oft psychische Schäden für die betroffenen Kinder noch lange spürbar. Daher ist auch die psychische Versorgung der Opfer von hoher Priorität. Die Polizei Oberpfalz bietet eine Liste an Anlaufstellen:Grundsätzlich kann man sich an jede Polizeidienststelle oder Fachdienststelle der Kriminalpolizei wenden. Bei der Bayerischen Polizei gibt es die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK). Das sind Kriminalbeamtinnen, die Opfer unterstützen, die Gewalt erfahren bzw. erfahren haben. Die Beauftragten erklären Betroffenen/ Angehörigen auch, welche Beratungsstellen es gibt, wie ein Strafverfahren abläuft und welche Rechte Gewaltopfer haben. Weitere Informationen erhalten sie auch auf der Internetpräsenz der Polizei.
Weitere Hilfs- und Beratungsangebote:
- Jugendamt
- Kinderschutzbund, Kreisverband Oberpfalz, 0941/5999 966
- Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern online unter www.nummergegenkummer.de; Kinder- und Jugendtelefon: 116 111, Elterntelefon: 0800/ 1110 550
- Opfertelefon des Weißen Rings: 116 006, online unter www.weisser-ring.de
- Bundeshilfetelefon 08000/116 016
Polizeipräsidium Oberpfalz/RNRed