Bayerns Innenminister Joachim Herrmann weist darauf hin, dass Städte und Gemeinden nicht dulden müssen, wenn sich sogenannte Querdenker mit „Spaziergängen“ anstelle angemeldeter Versammlungen dem Versammlungsrecht zu entziehen versuchen. Zur Regelung sollen Allgemeinverfügungen erlassen werden.
In einem Schreiben des Innenministeriums vom Freitag, dem 24. Dezember, informiert der bayerische Minister Herrmann die Kreisverwaltungsbehörden, dass Kommunen mit einer vorab bekanntgegebenen Allgemeinverfügung für konkrete Versammlungen, als die solche „Spaziergänge“ gelten, Beschränkungen erlassen können. „Selbstverständlich gehört es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impfpflicht demonstrieren können. Dafür gibt es aber klare Regeln, an die sich alle Teilnehmer halten müssen“, sagte der bayerische Innenminister.
Klare Regeln für anstehende Veranstaltungen
Wenn die Teilnehmer an den Spaziergängen dann gegen die Anordnungen verstoßen, müssen sie mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Herrmann führt weiter aus: „Wir haben alle bayerischen Kreisverwaltungsbehörden sensibilisiert, solche Versammlungsbeschränkungen – wie sie zum Beispiel im Landkreis Donau-Ries verfügt wurden – zu prüfen, sobald es Hinweise auf entsprechende Aufrufe der Querdenkerszene gibt.“ In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass in jedem Fall eine oder mehrere konkret anstehende Versammlungen, für die die Verfügung erlassen werden soll, genau definiert und objektive Kriterien wie etwa der geplante Versammlungsort, der Zeitpunkt oder das Thema beschrieben werden müssen.
Verfügung als Maßnahme für bessere Reaktionsfähigkeit
Innenminister Joachim Herrmann erklärt den Nutzen der Allgemeinverfügungen: „Die Gemeinden können dann mit der Allgemeinverfügung Beschränkungen festlegen, wie etwa eine Maskenpflicht oder den Einsatz von Ordnern.“ Als Beispiel nannte Herrmann die offensichtlich geplanten „Spaziergänge“ in München in der kommenden Woche: „Wenn der Stadt eine solche Aktion bekannt ist, hat sie die Möglichkeit, schon im Vorfeld mit einer Allgemeinverfügung bestimmte Auflagen zu bestimmen. Wenn sich die Teilnehmer nicht daranhalten, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.“Der bayerische Innenminister kündigte darüber hinaus auch mehr Polizeipräsenz bei solchen Demonstrationen an: „Ich habe alle Polizeipräsidien angewiesen, bei entsprechenden Einsätzen die Anzahl der Kräfte massiv zu erhöhen.“
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration/RNRed