In einem Regensburger Supermarkt wurde einer Dame eine Geldbörse aus ihrer Handtasche entwendet. Die Polizei mahnt zur Vorsicht, gibt Tipps zur Vorbeugung und erklärt, was zu tun ist, wenn man bereits bestohlen wurde.
Am gestrigen Montag, dem 10. Januar, wurde einer 61-jährigen Frau gegen Mittag in einem Supermarkt in der Prüfeninger Schloßstraße in Regensburg ihre Geldbörse gestohlen. Wie die Polizeiinspektion Regensburg Süd mitteilte, wurde ihr diese direkt aus der geschlossenen Handtasche entwendet. Die Polizei gibt daher Tipps, wie ein Diebstahl vermieden werden kann und was getan werden muss, wenn insbesondere die Bankkarte gestohlen wurde.
Fehlen erst nach Einkauf bemerkt
Erst nach dem Einkauf stellte die Dame fest, dass ihre Handtasche geöffnet und die darin befindliche Geldbörse entwendet wurde. Der Entwendungsschaden beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Euro-Betrag. Die Ermittlungen in diesem Fall hat die Polizeiinspektion Regensburg Süd übernommen.
Zeugen, die Beobachtungen zu dem Vorfall gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Regensburg Süd unter der Rufnummer 0941/506-2001 zu melden.
Polizei-Tipps: Schutz vor Taschendieben
Aus diesem Anlass heraus möchte die Regensburger Polizei nochmals Verhaltenshinweise an die Bürgerinnen und Bürger geben, um sich vor Taschendieben schützen zu können:
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.
- Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung möglichst nah am Körper.
- Tragen Sie Ihre Tasche immer mit der Verschlussseite zum Körper. Achten Sie vor allem im Gedränge besonders auf Ihre Wertsachen und Ihre Tasche.
Was tun, wenn es doch passiert ist
Wenn Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen ist, lassen Sie diese sofort sperren – die Sperr-Notrufnummer ist die 116 116. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
Damit Ihre Debitkarte, beispielsweise Ihre Girocard (früher EC-Karte), auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren, bei dem normalerweise lediglich eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, abgelehnt.
Polizeiinspektion Regensburg Süd / RNRed