Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist wäre bereits diese Woche ausgelaufen. Doch nun wird die Umtauschfrist verlängert.
Jeder, der seinen Führerschein bereits vor dem 19. Januar 2013 erhalten hat, muss diesen in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Hierfür existiert ein Stufenplan. Eigentlich hätten daher alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten Papierführerschein – wenn dieser bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden war – bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen müssen. Die Innenministerkonferenz hat am 17. Januar nun jedoch beschlossen, in den Bundesrat einen Antrag zur Verlängerung der Umtauschfrist bis zum 19. Juli einzubringen. Auch werden – so ein weiterer Beschluss der Innenminister – Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst nicht geahndet.
Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Der Hintergrund für den Umtausch der alten Führerscheine in neue EU-Führerscheine ist, dass die unterschiedlichen Führerscheinmodelle der Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden sollen. Der neue Führerschein soll darüber hinaus auch fälschungssicher sein.
Zeitnaher Umtausch trotzdem ratsam
Wie der Leiter der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Regensburg, Karl Remling, betont, sollen sich die Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aber trotz der Fristverlängerung weiterhin um einen zeitnahen Umtausch bemühen. So könnten lange Wartezeiten am Fristende vermieden werden. Denn das Verfahren nehme einige Wochen in Anspruch. Wenn der alte Führerschein beispielsweise nicht von der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, sei eine sogenannte Kartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich. Alleine das könne schon zwei oder drei Wochen dauern.
Keine Terminvereinbarung nötig
Wer zur Führerscheinstelle kommen will, muss vorab keinen Termin vereinbaren. Besucherinnen und Besucher können also ohne Terminvereinbarung zur Führerscheinstelle des Landratsamtes Regensburg kommen.
Öffnungszeiten:
• Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr• Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr
• Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr
Notwendige Unterlagen zum Führerscheinumtausch
- Antragsformular
- Ausweisdokument (Personalausweis mit aktueller Wohnanschrift oder Reisepass)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto)
- Alter Führerschein (auf Wunsch kann der alte Führerschein nach Entwertung wieder mitgenommen werden)
Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, so muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie auch hier.
Landkreis Regensburg / RNRed