Für einige Impfzentren im Landkreis Regensburg entfällt demnächst für Erwachsene und Jugendliche die Terminvereinbarung sowohl für die Erst- und Zweitimpfung als auch für den Booster.
Ab kommenden Montag, dem 24. Januar, entfällt die Terminvereinbarungspflicht für die Impfzentren in Nittendorf , Wörth an der Donau sowie für die mobilen Teams im Landkreis. Impfwillige können dann ohne Termin zu den jeweiligen Öffnungszeiten, die stets aktuell auf der Landkreis-Homepage eingestellt sind, eine Impfung erhalten. Sowohl Erst- und Zweit- als auch Auffrischungsimpfungen sind möglich.
Ab Mittwoch, dem 02. Februar, entfällt dann auch im Impfzentrum am Landratsamt die bisherige Pflicht zur Terminvereinbarung.
Terminvereinbarungen weiterhin möglich
Wer aber einen Termin vereinbaren möchte, kann trotzdem weiterhin die Registrierung und Terminvereinbarung unter www.impfzentren.bayern nutzen. Die vereinbarten Termine werden zuverlässig eingehalten. Wer ohne Terminvereinbarung kommt, muss möglicherweise gegebene Wartezeiten in Kauf nehmen. Weil die Impfkapazitäten der Impfzentren begrenzt sind, kann die Impfung bei Spontan-Besuchen unter Umständen auch erst am nächsten oder übernächsten Tag stattfinden.
Sonderregelung für Kinder
Für Kinder zwischen fünf und elf Jahren bleibt es bei der telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0941-4009-444.
Landkreis Regensburg / RNRed